Bundesrat Stenographisches Protokoll 693. Sitzung / Seite 33

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mentarien suchen muss. Die Grundsatzgesetzgebung ist eines davon, wie man Einheit und Vielfalt besser auf einen gemeinsamen Nenner bringen kann.

Herr Kollege Gudenus hat die Länder aufgefordert, ihre Abgabenhoheit wahrzunehmen. – Das hat auch etwas mit Einheitlichkeit zu tun, weil in den wenigen Bereichen, in denen die Länder – oder teilweise die Gemeinden – noch die Möglichkeit haben, eigene Abgaben einzuheben, und es notwendigerweise – schon begrifflich notwendigerweise – zu teilweise unterschiedlichen Re­ge­lungen kommt, werden diese unter dem Gesichtspunkt der geforderten Einheitlichkeit immer wieder in Frage gestellt, was schon zur Forderung Ihrer Partei, Herr Kollege Gudenus, geführt hat, dass man das vereinheitlichen und dem Bund übertragen müsse.

Wenn man Abgabenhoheit und Finanzhoheit der Länder fordert, dann muss man auch dazu sagen, ob man bereit ist, die damit notwendigerweise verbundene potenzielle Ungleichheit in Kauf zu nehmen. Die Auswirkungen können Sie in anderen europäischen Ländern sehen. (Bun­desrat Mag. Gudenus: Ja, ja! Die Schweiz!) Aber man sollte sich dieser Konsequenz bewusst sein.

Herr Kollege Konecny hat hinsichtlich der Ebene der Bezirkshauptmannschaften einen interes­santen Diskussionsbeitrag gebracht. Es wird immer wieder so getan, als ob die Bezirks­haupt­mannschaften keiner direkt demokratischen Legitimation teilhaftig wären und auch nicht kon­trolliert würden. – Sie sind natürlich demokratisch legitimiert, weil es Landesbehörden sind. Das ist nichts anderes als eine örtlich ausgelagerte Dienststelle des Landes. Sie werden auch kon­trolliert, und zwar sehr intensiv vom Landtag. Sie sind etwa vergleichbar mit dem Finanzamt oder dem Vermessungsamt; und eine demokratische Legitimation, eine Demokratisierung der Finanzämter wäre ja durchaus auch eine spannende Überlegung.

Ich möchte nur auf dieses Problemfeld hinweisen, weil die Bezirksebene eben keine eigene politische Ebene ist, sondern zur Landesebene gehört, genauso wie die Finanzlandesdirektion und das Finanzamt zur politischen Ebene des Bundes gehören.

Interessant ist durchaus der Gedanke einer Region mit eigenem Statut. Das ist nichts Neues. Das ist Kernbestand sozialdemokratischen Verfassungsverständnisses. Ich möchte aber auch dabei an eine von vielen offenen Fragen erinnern, und zwar an die Autonomie und den Bestand der vielen kleinen Gemeinden, die natürlich durch ein solches Konzept weitgehend aufgesogen werden würden.

Das muss nicht von vornherein schlecht sein, man soll das diskutieren, aber man soll die Konsequenz dazu sagen, nämlich dass eine Region mit eigenem Statut, also eine ganz starke, auch demokratisch verfasste Bezirksgliederung oder regionale Gliederung natürlich die Frage nach dem Bestand der vielen kleinen und identitätsstiftenden Gemeinden aufwerfen würde. Wie die Antwort ausfällt, mag eine zweite Frage sein.

Mehrere Redner haben moniert, dass es ganz wichtig wäre, dass der Finanzausgleich auch im Bundesrat behandelt werden müsse. – Ich stimme dieser Forderung zu. Herrn Kollegen Schennach halte ich zugute, dass er bei der letzten Beschlussfassung noch gar nicht hier war. Aber die anderen Kollegen sollten sich natürlich schon daran erinnern, dass das Finanzaus­gleichsgesetz natürlich Beratungsgegenstand des Bundesrates ist, auch dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt und hier regelmäßig behandelt wird.

Man kann natürlich die Meinung haben – das ist von Länderseite auch schon vielfach vertreten worden –, dass der Finanzausgleich zustimmungspflichtig sein sollte, wie eine Verfas­sungs­änderung oder wie das Finanz-Verfassungsgesetz.

Das hat man bisher nicht zu Stande gebracht, und zwar aus einem ganz einfachen Grund: Der Finanzausgleich hat einen Partner, der nicht hier sitzt und der sich dadurch ins Hintertreffen gedrängt fühlen würde, nämlich die österreichischen Städte und Gemeinden. Diese fürchten natürlich, in eine schlechtere Verhandlungsposition zu kommen. – Das ist einer der Hinter­gründe, abgesehen von anderen, warum es zu diesem Zustimmungsrecht bisher nicht gekom­men ist. Aber der nächste Finanzausgleich wird auch bei unveränderter Rechtslage selbst­ver-


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