ständlich hier zu
behandeln sein und der Frage unterliegen, ob man Einspruch erheben soll oder
nicht.
Herr Kollege
Schennach hat auch die von ihm verdienstvollerweise immer wieder quasi als
Erinnerungspost in die Diskussion eingebrachte Frage angesprochen, ob nicht
zweckmäßigerweise die Landeshauptmänner im Bundesrat sitzen sollten. –
Ich schließe mich dieser Meinung völlig an. Das ist an sich auch gar nicht neu.
Die
Zwischenkriegszeit war von einer starken Präsenz der Landeshauptmänner hier
geprägt, und in der Nachkriegszeit ist der letzte Landeshauptmann – Josef
Krainer senior – erst im Jahre 1968 ausgeschieden, ganz offenkundig
deshalb, weil er sich von den anderen Kollegen allein gelassen gefühlt hat. Sie
sind seinem Beispiel – er hat ja ausdrücklich eine Initiative starten
wollen – nicht gefolgt.
Die Zugehörigkeit
der Landeshauptmänner wäre jetzt auch rechtlich schon möglich. Die Bundesverfassung
kennt überhaupt keine Vorgabe. Der Landtag ist in seiner Wahl völlig frei und
könnte auch heute jederzeit einen Landeshauptmann oder einen Finanzreferenten
oder auch einen Landtagsabgeordneten entsenden. Es wird allerdings auf Grund
der gemachten Erfahrungen zweckmäßig sein, die Zugehörigkeit der
Landeshauptmänner verfassungsrechtlich zu verankern, damit das auch unter
einem möglich wird. Das ist auch eine Frage der praktischen Handhabung, aber
im Ziel sind wir uns durchaus einig.
Ich nehme aber nicht an, dass damit die Zusammenkünfte der
Landeshauptmänner zur Koordinierung landesspezifischer Fragen überflüssig
werden würden. Sie sind es auch in Deutschland nicht, wo die
Ministerpräsidenten sehr stark im Bundesrat integriert sind und wo es, weil das
eben zwei verschiedene Ebenen sind – die Mitwirkung an der Bundespolitik
und die Koordinierung der verbliebenen Landespolitik –, neben dem
Bundesrat eine Ministerpräsidentenkonferenz gibt, auch die berühmte –
manche sagen dazu, berüchtigte – Kultusministerkonferenz und dergleichen
mehr.
Die Vorstellung, dass man all das – im Gegensatz zu den ausländischen
Erfahrungen – einfach hier integrieren wird können, teile ich nicht.
Ich mache mir auch keine Sorge um den Bundesrat als Ganzes, weil die
Frage stets unbeantwortet blieb, wer denn seine Rechte ausüben würde,
insbesondere das für die Länder außerordentlich wichtige Zustimmungsrecht bei
Verfassungsänderungen.
Etwas anderes ist die Frage, ob man sich Sorge um die Mitglieder des
Bundesrates machen muss, weil diese möglicherweise anders nominiert werden oder
andere Funktionen haben werden. In dem Maße, in dem Bundes- und Landespolitik
auch in der Gesetzgebungszuständigkeit stärker verschränkt werden, steigt
natürlich auch die Notwendigkeit, dass die Länder mitwirken können. Und in dem
Maße, in dem Vollziehungszuständigkeit an die Länder übertragen wird –
unter dem Stichwort „Dezentralisierung“, „Abbau von Doppelgleisigkeiten“ und
dergleichen mehr –, steigt natürlich auch die Notwendigkeit, dass bei der
Erarbeitung von Gesetzen die konkrete Vollziehungserfahrung stärker
eingebracht wird – ein Mangel des bisherigen Gesetzgebungsverfahrens, der
teilweise auch an der Qualität der Gesetze sichtbar ist.
Ich teile hier also die Auffassung, dass man keine Sorge haben muss.
Vorarlberg hat im Gegensatz zur Steiermark – das ist ein weiteres
wesentliches, prägendes Element – keine große Bergbautradition, eine
kleine jedoch schon: Wir hatten vor etwa 300 Jahren noch einen kleinen
Silberbergbau. Daher ist es nicht unangebracht, wenn ich der Steiermark einen bergmännischen Gruß,
„Glück auf!“, mit auf den Weg gebe. (Allgemeiner
Beifall.)
11.21
Vizepräsidentin
Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist die Frau
Landeshauptmann. – Bitte.
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite