Bundesrat Stenographisches Protokoll 693. Sitzung / Seite 46

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Voraussetzung dafür ist aber, dass wir eine Durchlässigkeit dieser Arbeitsrechte haben. Ein modernes Angestelltenrecht für den öffentlichen Dienst ist eine Grundvoraussetzung dafür. Ich hoffe sehr, dass man sich dieser Herausforderung bewusst ist. Die Schweiz hat uns das bereits vorgemacht, dort gibt es dieses schon. Das wurde auch sehr erfolgreich in Kombination mit einem leistungsorientierten Besoldungsschema umgesetzt.

Das setzt natürlich auch die Harmonisierung der Pensionssysteme voraus; das ist etwas, das ich zum Abschluss noch einmal sagen möchte, weil es wirklich ein jahrelanges politisches An­liegen von mir war. Solange wir unterschiedliche Pensionssysteme haben, so lange werden wir nie einen Zustand der wirklichen Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt haben. Das heißt aber nicht nur, das Beamtenpensionsrecht an das ASVG anzupassen, sondern das heißt natürlich auch die Abschaffung aller Sonderpensionsrechte, die es zurzeit gibt.

Damit bin ich wieder bei der sozialen Gerechtigkeit, die gerade von Ihrer Fraktion immer wieder beschworen wird. Mit Worten alleine ist es nicht getan. Sie werden auch Ihren Eisenbahner­gewerkschaftern und den Bediensteten der Sozialversicherung und anderen erklären müssen, dass die Regelungen, die es dort gibt, einfach untragbar sind.

Ich sage das auch deshalb, weil ich heute in den Zeitungen gelesen habe, dass große Auf­regung darüber herrscht, dass die Behörden jetzt im Zusammenhang mit den Frühpensionie­rungen bei Post, Telekom und ÖBB ermitteln und dass jene Leute einvernommen werden, die in Frühpension geschickt worden sind. Das dient nicht der Schikane der frühpensionierten Mit­arbeiter, sondern das dient dazu, die Praktiken von Unternehmen aufzudecken, die ihre Perso­nal­kosten in einer unzumutbaren und illegalen Weise auf den Steuerzahler abwälzen.

Ich habe versucht, mit all diesen Gesellschaften das Einvernehmen herzustellen, dass die Pra­xis, die dort vorherrscht, einfach unzumutbar ist. Sie müssen sich Folgendes vorstellen: Das Pen­sions­alter bei der Post und der Telekom ist vom Jahre 1955 mit 55 Jahren inzwischen auf 51,34 Jahre gesunken. Das ist unzumutbar, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Bun­desrat Gasteiger: Wer hat sie so weit gebracht?) Das werden sich die Steuerzahler dieses Lan­des nicht leisten können, und das ist ihnen auch nicht zumutbar. Das ist meine felsenfeste Überzeugung!

Bitte, Herr Kollege! (Bundesrat Gasteiger: Wer war das, der gesagt hat, ihr seid zu viel, ihr müsst abbauen? ...! – Bundesrat Dr. Böhm: Nicht auf diese Weise!) – Ich bin froh darüber, dass Sie das sagen. Ich bin dankbar dafür, dass Sie das ansprechen. Sehr gut, das ist ein gutes Stich­wort! Jetzt können wir gleich einmal darüber reden, wie das in der Praxis aussieht. (Bun­des­rat Konecny: Im öffentlichen Dienst meinen Sie?)

Was bei Post und Telekom passiert – im Unterschied zum öffentlichen Dienst –, ist Folgendes: Im öffentlichen Dienst ist es so, dass wir keine Nachbesetzung von freiwerdenden Stellen vornehmen. Von Leuten, die in Pension gehen, werden die Planstellen eingezogen und nicht nach­besetzt. Sie wissen das ganz genau. Wenn Sie es nicht wissen, dann müssen Sie sich infor­mieren. (Bundesrat Konecny: Ich weiß es ganz genau! Das macht mich so bedenklich!)

Was die Telekom, die Post und die ÖBB machen, ist etwas ganz anderes: Diese schicken die älteren Mitarbeiter mit 48 bis 50 Jahren in den Vorruhestand und stellen junge, billige Arbeits­kräfte ein. Das ist die wirkliche Gemeinheit. Diese Pensionslasten hat der Steuerzahler zu tra­gen! Schauen Sie sich an, wie die Leute unter wirklich unzumutbaren Umständen dazu ge­zwungen und genötigt werden, diese Frühpensionierungen durch die Unternehmen anzu­nehmen! Sprechen Sie einmal mit den betroffenen Mitarbeitern, dann werden Sie vielleicht anders reden! Reden Sie doch mit Ihren eigenen Postgewerkschaftern, die wissen das ganz genau! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Bundesrat Gasteiger: Wir kennen es! Unsere Fraktion kennt das!)

Die Umsetzung dieser Anliegen, nämlich Pensionsharmonisierung und modernes Angestellten­recht für den öffentlichen Dienst, wäre meines Erachtens eine der ersten Herausforderungen


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