Bundesrat Stenographisches Protokoll 696. Sitzung / Seite 55

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Grundsätzlich begrüßen wir jene Bestimmungen in der Novelle zur Exekutionsordnung, die Verbesserungen im Bereich des Schutzes vor Gewalt vorsehen. Aber es sind noch andere Schritte notwendig, um möglichst allen Opfern familiärer Gewalt ausreichend Schutz zu gewähren.

Damit möchte ich zum Wegweiserecht überleiten und mit Nachdruck bemerken, dass wir in Österreich – und ich glaube, das wird mir auch bestätigt – in diesem Bereich eine Vorreiterrolle übernommen haben. Es ist bisher kein anderes Land in der Lage gewesen, ein solches Gesetz zu installieren.

Wir beschließen heute die Änderung in diesen Gesetzen, und ich darf jetzt schon darauf hinweisen, dass meine Fraktion dem zustimmen wird. Eine Kritik möchte ich aber noch anbrin­gen, nämlich dahin gehend, dass es mehrere kleine Punkte gibt, welche in diese Novelle hätten einfließen können, beziehungsweise man könnte versuchen, diese Kritikpunkte noch aufzu­nehmen.

Da ist zum Beispiel die Dauer der einstweiligen Verfügung anzuführen. Opfer von Gewalt in der Familie brauchen ausreichend Zeit, sich ihr Leben und ihr Umfeld entsprechend zu ordnen. Dazu sind die bisher angeführten drei Monate nicht ausreichend. Chancen auf eine Verlänge­rung der Wegweisung gibt es wenige, lediglich beim Anstreben eines Folgeverfahrens – meis-tens ist das ein Scheidungsverfahren.

Des Weiteren ist in diesem Zusammenhang die Stellung des Lebensgefährten oder der Lebensgefährtin – heute eine durchaus normale Situation – anzuführen. Diese Situation ist von der jetzigen Regierung leider nicht berücksichtigt worden.

Dann gibt es noch die Gruppe jener Personen – und das betrifft vor allem die Frauen –, die von ihrem Ehepartner oder von ihrem Lebensgefährten finanziell abhängig sind, weil sie selbst keinem Beruf nachgehen beziehungsweise selbst keine Einkünfte beziehen.

Als Letztes möchte ich die Migrantinnen und ihre Kinder anführen, die keine eigene Aufent­halts­bewilligung haben. Für sie gibt es in diesem Gesetz keine Lösung, oder zumindest habe ich kei­ne Lösungsansätze herauslesen können.

Im Übrigen: Die Kinder wurden in dieser Novelle komplett vergessen. Sie haben keine Mög­lichkeit, ein Nachfolgeverfahren anzustreben. Die einstweilige Verfügung endet nach drei Monaten, und die Kinder werden dem Schutz dieser Verfügung entzogen.

Deshalb wäre eine Verlängerung der Fristen des Wegweiserechtes unbedingt anzustreben und in das Gesetz aufzunehmen. Ich denke dabei an das Wohl der Geschützten, und ich hoffe auf Unterstützung in diesem Gremium. Die Geschützten sind es, die mit dieser Entscheidung, mit unserer Entscheidung, in Zukunft leben müssen.

Zum Schluss möchte ich noch die Möglichkeit nutzen, allen, die an der jetzigen Novellierung dieses Bundesgesetzes gearbeitet haben, zu danken. Vor allem möchte ich aber den Vor­bereiterinnen dieses Gesetzes danken – und das waren die Frauenministerinnen der SPÖ! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.37


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Wilhelm Grissemann. Ich erteile ihm das Wort.

15.37


Bundesrat Wilhelm Grissemann (Freiheitliche, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzter Herr Bundesminister! Der Herr Minister und Herr Kollege Bogensperger haben Wesentliches bereits ausgeführt. Ich darf mich daher auf einige Anmerkungen beschränken.

Der Job eines Gerichtsvollziehers ist wahrlich keiner, um den er zu beneiden ist: Ungern gesehen waltet er seines Amtes und braucht viel Fingerspitzengefühl bei seinem Beruf.


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