Sie kreieren mit
dieser Novelle einen neuen Eigentumsbegriff, der die Nutzungsrechte des Käufers
beschränkt.
Im
Sommer 2002 sollte diese EU-Richtlinie in das österreichische Recht
implementiert werden, und es war in der Diskussion – ich habe es schon
erwähnt – sehr viel enthalten, es sollte ein großer Wurf werden, man
wollte alles hineinnehmen. Man wollte gleichzeitig die notwendige
Modernisierung des österreichischen Urheberrechts vornehmen. Dies wäre wichtig
zum Schutz der Arbeit der Künstlerinnen und Künstler und für eine gerechte
Entlohnung der Künstlerinnen und Künstler. Dieser Entwurf wurde jedoch nicht
realisiert. Im Gegenteil: Es kam zu einer Novelle, die in Wirklichkeit die
Konsumenten bevormundet und den Künstlern das Geld, das sie bekommen sollten,
vorenthält. Das ist von der geplanten Novelle übrig geblieben.
Es ist dies ein
Husch-Pfusch-Gesetz geworden, daher werden wir dieses Gesetz ablehnen. (Beifall
bei der SPÖ.)
15.47
Vizepräsident
Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat
Dr. Vincenz Liechtenstein. Ich erteile ihm das Wort.
15.48
Bundesrat
Dr. Vincenz Liechtenstein (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter
Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verzeihen Sie
mir meine Stimme, ich bin ein bisschen leichtsinnig gewesen, wahrscheinlich war
ich gestern zu leicht gekleidet draußen, und da hat es mich erwischt. (Bundesrat
Kraml: Ich habe mir gedacht, Sie waren demonstrieren! Waren Sie
demonstrieren?) – Genau.
Etliches wurde
schon gesagt: Die EG hat mit Mai 2001 die Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des
Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft
erlassen. Es ist ein absolutes Ziel und eine Kontinuität in der EU, die
Urheberrechtsgesetze an die erwähnte Richtlinie anzupassen und die erwähnten
Übereinkommen, die zu einem späteren Zeitpunkt gemeinsam mit der Europäischen
Gemeinschaft und den anderen Mitgliedstaaten ratifiziert werden sollen,
anzupassen.
Der Inhalt ist die
Anpassung des österreichischen Urheberrechts an die erwähnte Richtlinie. Es
wird insbesondere die Nutzung von geschützten Werken im Internet geregelt.
Ferner wird ein völlig neuer Rechtsschutz gegen die Umgehung technischer
Schutzmaßnahmen, die die Verletzung von Rechten verhindern sollen, und für
Kennzeichnungen zur elektronischen Rechtsverwaltung vorgesehen.
Es gibt auch
Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich. Der
Erlass und die Umsetzung der Richtlinie gehören zu den vom Europäischen Rat in
Lissabon gesetzten Prioritäten, die den Weg für eine wettbewerbsfähige,
dynamische, auf Wissen basierende europäische Wirtschaft ebnen sollen. Mit der
Richtlinie und deren Umsetzung sollen sichere Rahmenbedingungen für einen
innergemeinschaftlichen Handel mit urheberrechtlich geschützten Waren und
Leistungen geschaffen und die Expansion des elektronischen Handels mit neuen
Waren, Multimedia-Produkten und Dienstleistungen erleichtert werden.
Ich darf auf die
heutige Ausgabe des „Kurier“ hinweisen, in der über diese Sache unter „Lexikon“
geschrieben wird:
„Mit
1. Juli 2003 tritt die Novelle des heimischen Urheberrechts in Kraft.
Ziel der auf einer EU-Richtlinie fußenden Neufassung ist die Verschärfung und
Präzisierung des Schutzes von geistigem Eigentum.
So ist künftig die
Bereitstellung von Daten im Internet dem Urheber vorbehalten. Damit ist der
Gebrauch nicht-kommerzieller Tauschbörsen illegal. Das Umgehen von
Kopierschutzeinrichtungen wird bestraft. Illegal hergestellte Datenträger
oder illegale Internet-Angebote können nicht als Privatkopie legalisiert
werden.“
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