rechenzentrum GmbH, das
Zivildienstgesetz 1986, das Gesetz betreffend die Anlegung von
Eisenbahnbüchern, die Wirkung der an einer Eisenbahn eingeräumten
Hypothekarrechte und die bücherliche Sicherung der Pfandrechte der Besitzer von
Eisenbahn-Prioritätsobligationen (Eisenbahnbuchgesetz), das Handelsgesetzbuch,
das Altlastensanierungsgesetz, das Umweltförderungsgesetz, das
Bundespflegegeldgesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz
1967, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche
Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das
Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Rezeptpflichtgesetz, das
Tierseuchengesetz, das Tierarzneimittelkontrollgesetz, die Straßenverkehrsordnung
1960, das Innovations- und Technologiefondsgesetz, das Forschungs- und
Technologieförderungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das
Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das
Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Karenzgeldgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz,
das Bundesimmobiliengesetz und das Marchfeldschlösser-Gesetz geändert, ein
Bundesgesetz über die Leistung eines besonderen Erstattungsbetrages anlässlich
der Aufnahme in ein Dienstverhältnis zum Fürstentum Liechtenstein als Richter
oder Staatsanwalt, ein Luftfahrtentschädigungsgesetz, ein Bundesgesetz über die
Vergütung von Steuern an ausländische Vertretungsbehörden und ihre im
diplomatischen und berufskonsularischen Rang stehenden Mitglieder (Internationales
Steuervergütungsgesetz – IStVG), ein Kohleabgabegesetz; ein Bundesgesetz,
mit dem vorübergehende Maßnahmen im Bereich des Strafaufschubs getroffen
werden, und ein Bundesgesetz über den Nachkauf von Luftraumüberwachungsflugzeugen
erlassen werden sowie das Bundesgesetz über den Beirat für die Statistik des
Außenhandels beim Österreichischen Statistischen Zentralamt aufgehoben wird
(Budgetbegleitgesetz 2003) (59 und 111/NR sowie 6788 und 6790/BR der
Beilagen)
2. Punkt
Beschluss des
Nationalrates vom 11. Juni 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
das Bezügegesetz, BGBl. Nr. 273/1972, und das Bundesbezügegesetz,
BGBl. I Nr. 64/1997, geändert werden (132/A und 116/NR sowie 6789 und
6791/BR der Beilagen)
Präsident Herwig Hösele: Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein und gelangen zu den Punkten 1 und 2, über welche die Debatte unter einem geführt wird.
Es sind dies die Beschlüsse des Nationalrates vom 11. Juni 2003 betreffend Budgetbegleitgesetz 2003 und ein Bundesgesetz, mit dem das Bezügegesetz, BGBl. Nr. 273/1972 und das Bundesbezügegesetz, BGBl. I Nr. 64/1997, geändert werden.
Die Berichterstattung über die Punkte 1 und 2 hat Herr Bundesrat Kneifel übernommen. Ich bitte um die Berichterstattung.
Berichterstatter Gottfried Kneifel: Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Meine verehrten Minister! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren des Bundesrates! Ich darf Ihnen den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juni 2003 betreffend Budgetbegleitgesetz 2003 zur Kenntnis bringen.
Der Kurs der Budgetkonsolidierung, wie er im Regierungsprogramm vorgezeichnet ist, erfordert budgetwirksame Änderungen einer Anzahl von Bundesgesetzen. Zur Sicherung der Pensionen weit über den Zeitraum einer Legislaturperiode hinaus ist es erforderlich, entsprechende Anpassungen im System der sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften vorzunehmen.
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