Es ist heute auch schon gesagt worden, dass diese Budgetbegleitgesetze für die Länder in gewissen Bereichen nicht unbedingt vorteilhaft sind, wie etwa im Bereich des Arbeitsrechtes; es wurden von meiner Kollegin von der Fraktion der Grünen heute beispielsweise die Pflegeheime erwähnt. Es muss dem Bundesrat erlaubt sein, hier auch gewisse Bedenken vorzubringen, eine rege Diskussion in dieser Sache anzuregen und weiter zu betreiben. (Bundesrat Gasteiger: Aber mit der Diskussion allein ist es nicht abgetan! Man muss entsprechend abstimmen!)
Positiv ist jedenfalls, dass in der Pensionsreform die Schwerarbeiterregelungen fixiert wurden. Das halte ich für wichtig, dass Menschen, die unter besonders schwierigen Bedingungen arbeiten, auch entsprechend früher in die Pension eintreten können. Positiv ist sicherlich auch, dass für die Frauen etwas getan wurde, und zwar sehr viel!
Wenn ich heute von einigen Kolleginnen aus der Sozialdemokratie und von den Grünen höre – das hat mich sehr gewundert –, dass ihnen das Kindergeld noch immer zu wenig ist, dass sie sich mehr wünschen, dann wundere ich mich schon darüber, warum es unter früheren Regierungen unter sozialdemokratischer Führung in dieser Richtung keine Umsetzungen gegeben hat. Es hat also doch einer ÖVP/FPÖ-Regierung bedurft, um familienrechtliche Schwerpunkte zu setzen. Das muss ich auch einmal sagen.
Wir haben zum Beispiel die pensionsbegründenden Kinderbetreuungszeiten auf 24 Monate angehoben, wir haben eine Deckelung der Durchrechnungsverluste erwirkt, die bei 10 Prozent liegt. Diese 10 Prozent sind in irgendeiner Form vertretbar, natürlich für manche Bereiche noch immer zu viel, aber im Vergleich zum Erstentwurf ist es durchaus eine Verbesserung.
Der Härteausgleichsfonds ist heute schon erwähnt worden. Manche haben eine andere Meinung dazu. Ich bin schon der Ansicht, dass es etwas sehr Positives ist, jemanden einen Zuschlag zu gewähren, damit er wenigstens diese 1 000-€-Grenze erreicht. Aber ich kann Ihnen in einem Recht geben: Man müsste sich vielleicht überlegen, ob hier nicht doch eine gewisse Anspruchsvoraussetzung oder ein Recht eingeräumt wird, um eventuelle Bittgänge zu verhindern. Es könnten aber auch über den Verordnungsweg oder über einen Erlass, wie auch immer, einige Nachbesserungen vorgenommen werden. Wir sollten – da gebe ich Ihnen Recht – noch ein intensives Gespräch mit dem Sozialminister führen, wahrscheinlich auch mit dem Finanzminister, um zu verhindern, dass Menschen, die es ohnehin sehr schwer haben, zu Bittstellern degradiert werden. Aber das ist eine Sache, die man durchaus in einem intensiven Arbeitsgespräch lösen kann. (Bundesrat Schennach: Oder man schickt es noch einmal in den Nationalrat zurück, Frau Kollegin!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Entwicklungsprozess in Sachen Pensionsreform geht weiter, er ist noch nicht zu Ende. Wir kommen meiner Ansicht nach erst zum richtigen Kernpunkt der gesamten Entwicklung, und das ist die Harmonisierung. Die Harmonisierung ist ein Thema, das die Menschen in Österreich zutiefst beschäftigt. Die Harmonisierung, obwohl viele Menschen Unterschiedliches darunter verstehen, ist ein so wichtiger Bereich, weil ein gewisses Gerechtigkeitsempfinden bei den Menschen vorhanden ist. Und ich bin eigentlich sehr froh darüber, dass dieses Empfinden noch vorhanden ist. Da braucht man kein Pensionsexperte zu sein, da braucht man kein Gelehrter zu sein, um zu spüren, dass gewisse Veränderungen gerechtfertigt sind und manche andere eine ungerechtfertigte Entwicklung nehmen.
Ich könnte viele Beispiele erwähnen, aber ich erwähne nur die unterschiedliche Behandlung von Mitarbeitern im öffentlichen Dienst. Ich bin selbst im öffentlichen Dienst beschäftigt und kann wirklich sagen, ich weiß, wovon ich spreche. Es gibt Unterschiede zwischen Bundesbeamten, Landesbeamten, Gemeindebeamten. Es gibt unterschied-
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