Bundesrat Stenographisches Protokoll 697. Sitzung / Seite 86

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7,8 Millionen € jährlich. Wien wird in Hinkunft die Altlastensanierung der anderen Bun­desländer mitfinanzieren und mitsubventionieren.

Deutliche Änderungen ergeben sich dadurch jedenfalls vor allem für Kommunen, die schon bisher die Müllverbrennung nutzten, und das sind Wien und Wels. Dort wird die zusätzliche Belastung pro Person und pro Jahr in der Größenordnung von 3 € liegen.

Gleichfalls Änderungen soll es auch im Umweltförderungsgesetz geben. Mit der vorlie­genden Gesetzesnovelle soll im Rahmen des Umweltförderungsgesetzes ein nationa­les Programm für die Nutzung projektbezogener flexibler Mechanismen geschaffen werden. Damit sollen, wie in der nationalen Klimastrategie der VP/FP-Bundesregierung vorgesehen, bis zu 40 Prozent der Klimaverpflichtung Österreichs, das sind minus 13 Prozent bis zum Jahr 2010, im Ausland erbracht werden. Das ist besonders scharf zu kritisieren, weil Investitionen im Inland dringend benötigte Arbeitsplätze in Öster­reich schaffen würden, während Investitionen im Ausland dies nur sehr eingeschränkt können.

Für das Programm ist ein jährliches Volumen von 36 Millionen € ab dem Jahre 2006 als direkte Projektunterstützung vorgesehen; vorher waren es deutlich niedrigere Sum­men. Nicht einzusehen ist auch, dass für die Projektvergabe eine neue Kommission eingerichtet wird, in die nicht wie bisher die im Nationalrat vertretenen Parteien Mit­glieder entsenden können.

Mein letzter Beitrag, mit dem ich mich hier noch einbringen möchte, befasst sich mit einem Bundesgesetz, mit dem vorübergehende Maßnahmen im Bereich des Strafauf­schubs getroffen werden. Es wird wohl bald so sein, dass Gefangene oder jene, die die Strafe in der Justizanstalt verbüßen, mit Glacéhandschuhen angefasst werden und, noch bevor sie nach einer rechtskräftigen Verurteilung zum Strafvollzug angehalten werden, bereits einer Amnestie unterliegen werden. Ich verwende noch die Zukunfts­form, aber in diesem Begleitgesetz ist das so auszulegen. (Zwischenruf der Bundes­rätin Haunschmid.) Frau Kollegin Haunschmid, Sie hätten sich das Budgetbegleitge­setz genau ansehen und sich genau einlesen müssen (Bundesrätin Haunschmid: Hab’ ich mir schon!), dann hätten Sie das auch gesehen.

Im Laufe des vergangenen Jahres sind die Gefangenenzahlen in Österreich drastisch gestiegen, sodass sie derzeit weit über dem Durchschnitt der letzten Jahre liegen. So ist, wie auch den Erläuterungen im Budgetbegleitgesetz zu entnehmen, seit dem Jahre 2002 nicht nur die Zahl der Untersuchungshäftlinge weiter gestiegen, und zwar im Zeitraum 1. März 2002 bis 1. März 2003 um plus 7,5 Prozent, sondern auch die Zahl der Strafgefangenen, und zwar im selben Zeitraum um zirka 6 Prozent. Dies führt zu einem Gesamtanstieg von zirka 6,4 Prozent, und deshalb herrscht in einer Reihe von Justizanstalten – man könnte fast sagen: in allen Justizanstalten; ich habe täglich mit den Leitern dieser Justizanstalten zu tun und weiß daher, was sich da abspielt – ein deutlicher Überbelag.

Der Justizminister – man möge ihm das eventuell sagen – versucht diese Problematik nicht an der Wurzel zu packen und anzugehen, sondern, unter anderen Umständen nicht grundsätzlich abzulehnende, Maßnahmen zu setzen, die Voraussetzungen für einen Strafaufschub zu lockern.

Die Ursachen für den dramatischen Anstieg der Häftlingszahlen liegen vermutlich in einem von der Regierung generell geförderten Stimmungswandel in Richtung law and order. Es gibt einen viel raueren Umgang von Seiten der Polizei, der Gendarmerie und auch der Justiz mit Straftätern, während sozialpädagogisch motivierte Repräsentanten der Strafrechtspflege schlicht entmutigt werden. Ein negatives Beispiel spricht für alle anderen Aktionen: die Abschaffung des Wiener Jugendgerichtshofes.

 


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