Bundesrat Stenographisches Protokoll 697. Sitzung / Seite 165

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det worden; einzig Kollegin Hlavac aus unseren Reihen hat dieses Thema angespro­chen. Ich möchte darauf auch noch ganz kurz eingehen.

Wenn ich Bekannte aus Lateinamerika frage, wie es ihnen geht, dann erhalte ich meist die Antwort: Danke, gut, alle sind gesund! – Die Begründung dafür ist offensichtlich: Eine Gesundheitsvorsorge ist in den meisten Staaten der Welt nicht existent oder aber marod. Und dazu gibt es leider auch genügend Beispiele aus dem europäischen Raum, so zum Beispiel das Gesundheitssystem in Großbritannien.

Insgesamt werden 8,2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes in die Gesundheit der Österreicherinnen und Österreicher investiert. Das ist im internationalen Vergleich – und vor allem für die Leistung – ein ausgezeichneter Wert, den wir nicht immer ständig krank reden sollten. Während beispielsweise die Schweiz oder Deutschland zirka 10 bis 11 Prozent des BIP in die Gesundheit investieren, werden in den USA 13 Prozent des Bruttoinlandsproduktes für den Gesundheitsbereich verwendet – jedoch können nur 50 Prozent der Bevölkerung dies in Anspruch nehmen.

Wie wir alle wissen, wurde das Gesundheitssystem ursprünglich über Beiträge und Steuern finanziert. In den letzten Jahren wurden vermehrt Selbstbehalte eingeführt, das heißt, die Einführung von Selbstbehalten ist wahrlich nichts Neues. Neu hingegen ist, dass generelle Selbstbehalte ab Januar 2005 in Österreich Realität werden sollen, so zumindest nach Ansicht dieser Regierung.

Patientinnen und Patienten zahlen somit auf einem dritten Weg „Eintrittskosten“ in das Gesundheitssystem: einmal über Beiträge, einmal über Steuern und einmal über die Selbstbehalte. Dabei ist die Höhe der Selbstbehalte ungleich verteilt, denn jede Kran­kenversicherung legt ihre Selbstbehalte selbst fest. Ab 1. Jänner 2004 soll der Beitrag für die Krankenversicherung nach dem ASVG für Angestellte und Arbeiter einheitlich 7,3 Prozent betragen. Eine Angleichung wird zwar sehr begrüßt, dennoch kommt es insgesamt zu einer Beitragserhöhung, einer Erhöhung, die von der Bundesregierung bis vor kurzem noch ausgeschlossen wurde.

Dasselbe gilt für den Ergänzungsbeitrag: Erhöhung auf 0,1 Prozent der allgemeinen Beitragsgrundlage für die in der Krankenversicherung pflichtversicherten erwerbstäti­gen Personen, Erhöhung für die freiwillig Versicherten, für die Pensionistinnen und Pensionisten und auch für die Bezieher von Übergangsgeld. Zusätzlich werden auch bei den Pensionistinnen und Pensionisten die Krankenversicherungsbeiträge auf 4,75 Prozent erhöht! Gleichzeitig wird jedoch der Bundesbeitrag – sprich: der Hebe­satz – gesenkt!

Bereits zahlreiche Vorrednerinnen und Vorredner haben hier von einer Geldbeschaf­fungsaktion gesprochen – und dem kann ich mich nur vollinhaltlich anschließen.

Auf welchem Wege sich die momentane Regierung befindet, wird noch offensichtlicher, wenn man sich mit den bald nicht mehr existierenden Unfallversicherungsbeiträgen für die über 60-jährigen Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer beschäftigt. Damit würden sich Dienstgeberinnen und Dienstgeber 9 Millionen € jährlich ersparen. 9 Millionen €! Die Hoffnung der Regierung, dass damit die Beschäftigungsquote erhöht werden kann, ist äußerst fraglich und wird von vielen Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsexperten bezwei­felt.

Anstelle der Krankenscheingebühr wird ein einheitlicher Kostenbeitrag gesetzt, der nun auch für zahnärztliche Leistungen und Leistungen in Spitalsambulanzen zu zahlen ist. Damit wird in Österreich ein gewaltiger Schritt in eine Richtung gesetzt, die man im Vergleich zu weltweiten Gesundheits- und Krankenversicherungssystemen nicht gut­heißen kann. Kranke Menschen werden dadurch finanziell verstärkt unter Druck


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