Bundesrat Stenographisches Protokoll 697. Sitzung / Seite 198

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dann kommt die Drohkulisse! (Bundesrat Konecny: Dieses Stück ist den ganzen Tag gelaufen!)

Natürlich ist für uns der Einsatz der Mittel der direkten Demokratie das notwendige Instrument, gegebenenfalls als ultima ratio, wenn die Sozialpartner nicht konstruktiv mitarbeiten und aus Gruppen-Egoismen nicht bereit sind, eine kooperativ erarbeitete Lösung mit zu tragen. In diesem Fall wird man diese Instrumente als ultima ratio sehr wohl zu nutzen haben, aber das steht nicht am Beginn, sondern am Ende eines hof­fentlich konstruktiven Prozesses, der zu derart konsensualen Ergebnissen führt, dass das gar nicht mehr notwendig ist. (Demonstrativer Beifall bei Bundesräten der ÖVP.)

Ich habe Vertrauen in den Koalitionspartner und frage mich, ob Sie, wenn Sie das pro­blematisieren, so schlechte Erfahrungen mit früheren Koalitionspartnern hatten, als Sie selbst in der Regierung waren, oder – umgekehrt – ob unser heutiger Koalitionspartner so schlechte Erfahrungen mit Ihnen hatte, dass man sagt: So, wie man in diesen Bah­nen denkt, das unterstellt man anderen! (Bundesrat Gasteiger: Erinnerungslücken haben die da drüben!)

Ich teile diese Einstellung nicht, ich habe Vertrauen in unseren Koalitionspartner. Ich werde daher aus diesem Grund dem Vorhaben zustimmen und hoffe, dass sich der eine oder andere meiner Kollegen auch dazu durchringen kann. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei Bundesräten der Freiheitlichen sowie Beifall bei der ÖVP.)

22.40

 


Präsident Herwig Hösele: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlos­sen.

Wird von der Berichterstattung noch ein Schlusswort gewünscht? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juni 2003 betreffend Budgetbegleitgesetz 2003.

Hiezu haben die Bundesräte Professor Konecny, Kolleginnen und Kollegen einen Antrag auf Erhebung eines begründeten Einspruchs eingebracht.

Überdies haben die Bundesräte Professor Konecny, Kolleginnen und Kollegen ein Ver­langen auf namentliche Abstimmung gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung gestellt, das sich sowohl auf den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – Einspruch zu erheben, bezieht, als auch auf den Ausschussantrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben.

Ich werde daher zunächst über den Antrag der Bundesräte Professor Konecny, Kolle­ginnen und Kollegen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – Einspruch zu erheben, in namentlicher Abstimmung abstimmen zu lassen.

Im Anschluss daran werde ich über den Ausschussantrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben, ebenfalls in namentlicher Abstimmung ab­stimmen lassen.

Wir kommen damit zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juni 2003 betreffend ein Budgetbegleitgesetz 2003.

 


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