Mir liegt hiezu, wie gesagt, ein Antrag der Bundesräte Professor Konecny, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung vor, gegen den gegenständlichen Beschluss – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – Einspruch samt der beigeschlossenen Begründung zu erheben.
Da hiezu namentliche Abstimmung verlangt wurde, ist diese durchzuführen. Die Stimmabgabe erfolgt mündlich mit „Ja“ oder „Nein“.
Ich ersuche nunmehr die Schriftführung um den Aufruf der Bundesrätinnen und Bundesräte in alphabetischer Reihenfolge.
(Über
Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Kainz
und Giesinger geben die Bundesrätinnen
und Bundesräte mündlich ihr Abstimmungsverhalten bekannt.)
Präsident Herwig Hösele: Ich mache von meinem Stimmrecht Gebrauch und stimme mit „Nein“.
Die Stimmabgabe ist beendet. Zur Feststellung des Abstimmungsergebnisses unterbreche ich die Sitzung für kurze Zeit.
(Die
Sitzung wird um 22.45 Uhr unterbrochen
und um 22.46 Uhr wieder aufgenommen.)
Präsident Herwig Hösele: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.
Abgegebene Stimmen: 62; davon „Ja“-Stimmen: 23, „Nein“-Stimmen: 39.
Der Antrag der Bundesräte Professor Konecny, Kolleginnen und Kollegen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates vom 11. Juni 2003 betreffend Budgetbegleitgesetz 2003 – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – Einspruch zu erheben, ist somit abgelehnt.
Mit
„Ja“ stimmten folgende
Bundesrätinnen und Bundesräte:
Auer,
Bachner, Binna, Boden, Ebner, Gasteiger, Giefing, Gruber Manfred, Haselbach,
Hlavac, Kainz, Kaltenbacher, Kerschbaum, Konecny, Kraml, Molzbichler, Reisenberger,
Schennach, Schicker, Schlaffer, Stadler, Todt, Winter.
Mit
„Nein“ stimmten folgende
Bundesrätinnen und Bundesräte:
Ager,
Aspöck, Bader, Bieringer, Böhm, Bogensperger, Diesner-Wais, Fasching, Fösleitner,
Fröhlich, Gansterer, Giesinger, Grissemann, Gruber Franz, Gudenus, Hagen,
Haller, Haunschmid, Himmer, Höfinger, Hösele, Kanovsky-Wintermann, Klamt,
Kneifel, Kritzinger, Kühnel, Liechtenstein, Nittmann, Pühringer, Roth-Halvax,
Saller, Schnider, Steinbichler, Tusek, Weilharter, Weiss, Wimmler, Wolfinger,
Zwazl.
*****
Präsident Herwig Hösele: Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Ausschussantrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates vom 11. Juni 2003 betreffend Budgetbegleitgesetz 2003 – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben.
Auch zu diesem Antrag liegt mir ein von fünf Bundesräten unterzeichnetes Verlangen gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung vor. Es ist daher eine namentliche Abstimmung durchzuführen.
Die Stimmabgabe erfolgt wiederum mündlich mit „Ja“ oder „Nein“.
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