Bundesrat Stenographisches Protokoll 698. Sitzung / Seite 3

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Beginn der Sitzung: 22.59 Uhr

 


Präsident Herwig Hösele: Ich eröffne die 698. Sitzung des Bundesrates.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat seine Beratungen über die bei­den Beschlüsse des Nationalrates vom 18. Juni 2003 über ein Bundesgesetz betref­fend die finanzielle und administrative Unterstützung des Österreich-Konvents und über ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung parlamen­tarischer Mitarbeiter (Parlamentsmitarbeitergesetz) geändert wird, abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.

Diese Beschlüsse sind Gegenstand der gegenwärtigen 698. Sitzung des Bundesrates.

Abstandnahme von der 24-stündigen Auflagefrist

 

 


Präsident Herwig Hösele: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stündi­gen Auflagefrist der beiden Ausschussberichte Abstand zu nehmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Abstand­nahme von der 24-stündigen Auflagefrist der gegenständlichen Ausschussberichte ein­verstanden sind, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

 

1. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 18. Juni 2003 betreffend ein Bundesgesetz be­treffend die finanzielle und administrative Unterstützung des Österreich-Kon­vents (133/A und 114/NR sowie 6792 und 6793/BR der Beilagen)

 


Präsident Herwig Hösele: Wir gehen in die Tagesordnung ein und gelangen zum 1. Punkt.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Mag. Tusek übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht.

 


Berichterstatter Mag. Gerhard Tusek: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 18. Juni 2003 betreffend ein Bundesgesetz betreffend die finanzielle und administrative Unter­stützung des Österreich-Konvents.

Da der Text so kurz ist, kann ich ihn vollinhaltlich zur Kenntnis bringen:

Zwischen allen vier Parlamentsfraktionen besteht Einvernehmen über die Errichtung eines Österreich-Konvents mit der Aufgabe einer grundlegenden Verfassungsreform. Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates beinhaltet die rechtlichen Grund­lagen für die organisatorischen Voraussetzungen des Österreich-Konvents.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juni 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach (den Vorsitz übernehmend): Ich danke für die Berichterstattung.

 


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