Beginn der Sitzung: 22.59 Uhr
Präsident Herwig Hösele: Ich eröffne
die 698. Sitzung des Bundesrates.
Der
Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat seine Beratungen über die beiden
Beschlüsse des Nationalrates vom 18. Juni 2003 über ein Bundesgesetz betreffend
die finanzielle und administrative Unterstützung des Österreich-Konvents und über
ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung parlamentarischer
Mitarbeiter (Parlamentsmitarbeitergesetz) geändert wird, abgeschlossen und schriftliche
Ausschussberichte erstattet.
Diese
Beschlüsse sind Gegenstand der gegenwärtigen 698. Sitzung des Bundesrates.
Abstandnahme von der 24-stündigen Auflagefrist
Präsident Herwig Hösele: Es ist mir der Vorschlag
zugekommen, von der 24-stündigen Auflagefrist der beiden Ausschussberichte
Abstand zu nehmen.
Ich bitte
jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Abstandnahme von
der 24-stündigen Auflagefrist der gegenständlichen Ausschussberichte einverstanden
sind, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.
Der
Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des
Bundesrates erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.
1. Punkt
Beschluss des
Nationalrates vom 18. Juni 2003 betreffend ein Bundesgesetz betreffend
die finanzielle und administrative Unterstützung des Österreich-Konvents
(133/A und 114/NR sowie 6792 und 6793/BR der Beilagen)
Präsident Herwig Hösele: Wir gehen in die Tagesordnung ein und gelangen zum 1. Punkt.
Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Mag. Tusek übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht.
Berichterstatter Mag. Gerhard Tusek: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 18. Juni 2003 betreffend ein Bundesgesetz betreffend die finanzielle und administrative Unterstützung des Österreich-Konvents.
Da der Text so kurz ist, kann ich ihn vollinhaltlich zur Kenntnis bringen:
Zwischen allen vier Parlamentsfraktionen besteht Einvernehmen über die Errichtung eines Österreich-Konvents mit der Aufgabe einer grundlegenden Verfassungsreform. Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates beinhaltet die rechtlichen Grundlagen für die organisatorischen Voraussetzungen des Österreich-Konvents.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juni 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach (den Vorsitz übernehmend): Ich danke für die Berichterstattung.
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