Stenographisches Protokoll

698. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

 

 

 

Montag, 23. Juni 2003

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Stenographisches Protokoll

698. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

Montag, 23. Juni 2003

Dauer der Sitzung

Montag, 23. Juni 2003: 22.59 – 23.33 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz betreffend die finanzielle und administrative Unterstützung des Österreich-Konvents

2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung parla­mentarischer Mitarbeiter (Parlamentsmitarbeitergesetz) geändert wird

3. Punkt: Wahl der beiden Vizepräsidenten sowie der Schriftführer und der Ordner für das 2. Halbjahr 2003

*****

Inhalt

Bundesrat

3. Punkt: Wahl der beiden Vizepräsidenten sowie der Schriftführer und der Ord­ner für das 2. Halbjahr 2003    ................................................................................................................................. 8

Schlussansprache des Präsidenten Herwig Hösele ................................................ 10

Verhandlungen

1. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 18. Juni 2003 betreffend ein Bundes­gesetz betreffend die finanzielle und administrative Unterstützung des Österreich-Konvents (133/A und 114/NR sowie 6792 und 6793/BR d. B.)................................................................................................................... 3

Berichterstatter: Mag. Gerhard Tusek ........................................................................... 3

Redner:

Herwig Hösele ................................................................................................................ 4

Albrecht Konecny .......................................................................................................... 5

Stefan Schennach .......................................................................................................... 6

Dr. Peter Böhm ............................................................................................................... 7

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ...................................................................................................... 7


Bundesrat
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698. Sitzung / Seite 2

2. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 18. Juni 2003 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung parlamentarischer Mitarbeiter (Parlamentsmitarbeitergesetz) geändert wird (147/A und 115/NR so­wie 6794/BR d. B.) ................................................................ 8

Berichterstatter: Mag. Gerhard Tusek ........................................................................... 8

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ...................................................................................................... 8

 



Bundesrat
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698. Sitzung / Seite 3

Beginn der Sitzung: 22.59 Uhr

 


Präsident Herwig Hösele: Ich eröffne die 698. Sitzung des Bundesrates.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat seine Beratungen über die bei­den Beschlüsse des Nationalrates vom 18. Juni 2003 über ein Bundesgesetz betref­fend die finanzielle und administrative Unterstützung des Österreich-Konvents und über ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung parlamen­tarischer Mitarbeiter (Parlamentsmitarbeitergesetz) geändert wird, abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.

Diese Beschlüsse sind Gegenstand der gegenwärtigen 698. Sitzung des Bundesrates.

Abstandnahme von der 24-stündigen Auflagefrist

 

 


Präsident Herwig Hösele: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stündi­gen Auflagefrist der beiden Ausschussberichte Abstand zu nehmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Abstand­nahme von der 24-stündigen Auflagefrist der gegenständlichen Ausschussberichte ein­verstanden sind, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

 

1. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 18. Juni 2003 betreffend ein Bundesgesetz be­treffend die finanzielle und administrative Unterstützung des Österreich-Kon­vents (133/A und 114/NR sowie 6792 und 6793/BR der Beilagen)

 


Präsident Herwig Hösele: Wir gehen in die Tagesordnung ein und gelangen zum 1. Punkt.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Mag. Tusek übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht.

 


Berichterstatter Mag. Gerhard Tusek: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 18. Juni 2003 betreffend ein Bundesgesetz betreffend die finanzielle und administrative Unter­stützung des Österreich-Konvents.

Da der Text so kurz ist, kann ich ihn vollinhaltlich zur Kenntnis bringen:

Zwischen allen vier Parlamentsfraktionen besteht Einvernehmen über die Errichtung eines Österreich-Konvents mit der Aufgabe einer grundlegenden Verfassungsreform. Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates beinhaltet die rechtlichen Grund­lagen für die organisatorischen Voraussetzungen des Österreich-Konvents.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juni 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach (den Vorsitz übernehmend): Ich danke für die Berichterstattung.


Bundesrat
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Wir gehen in die Debatte ein. Zu Wort gemeldet ist unser Präsident, Kollege Hösele. – Bitte, nehmen Sie das Wort.

 


23.02

Bundesrat Herwig Hösele (ÖVP, Steiermark): Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolle­ginnen und Kollegen! Nachdem wir heute schon eine sehr kontroverse Debatte gehabt haben, sind wir jetzt erfreulicherweise bei einem Thema, das sich auf einen Antrag bezieht, der von allen vier im Nationalrat und im Bundesrat vertretenen Parteien unter­stützt wird.

Es ist an sich nicht üblich, dass der Präsident des Hauses zu einem Punkt Stellung nimmt. Doch auch im Nationalrat hat der Nationalratspräsident zu diesem Thema Stel­lung genommen – nicht zuletzt deshalb, weil es eben große Übereinstimmung, ja Ein­stimmigkeit gibt, zweitens auch deshalb, weil wir uns auch ein wenig darum bemüht haben, dass diese Initiative, dass insbesondere dieser Österreich-Konvent auf den Weg kommt.

Es freut mich ganz besonders, dass dieser Konvent am 30. Juni 2003, also am nächs­ten Montag, hier im Bundesratssitzungssaal mit seiner konstituierenden Sitzung starten wird. Ich empfinde diese Ortswahl als ein schönes und wichtiges symbolhaftes Zeichen dafür, dass Österreich ein Bundesstaat ist und auch in Zukunft sein wird und dass der Bundesrat als Länderkammer des österreichischen Parlaments wesentlicher und un­verzichtbarer Grundpfeiler der bundesstaatlichen Ordnung ist.

Unverzichtbar heißt nicht unveränderbar, wobei unser Bestreben natürlich sein wird – und ich meine, wir liegen damit in einem richtigen internationalen und europäischen Trend –, die Stärkung der Regionen im Gesamtstaat und die Stärkung der Stellung des Bundesrates als Länderkammer zu erreichen. Meine persönliche Position ist Ihnen be­kannt: So viel europa- und österreicheinheitlich wie notwendig, so viel Bürgernähe, Subsidiarität, Föderalismus und Stärkung der Gemeindeautonomie wie möglich.

Beim Österreich-Konvent geht es nicht um Frontstellungen, Schuldzuweisungen, simple Reflexe und Besitzstandswahrung, sondern um eine offensive, kreative und tabulose Diskussion, um das Optimum für den Bundesstaat Österreich im 21. Jahrhun­dert unter den Bedingungen des neuen Europa zu erreichen, es geht quasi darum, einen Masterplan für den Staatsaufbau im 21. Jahrhundert zu erstellen. Und alle, die diesem Konvent zugestimmt haben – das sind alle vier im Bundesrat und im National­rat vertretenen Parteien, die Landeshauptleute, die Landtagspräsidenten, der Städte­bund und der Gemeindebund –, haben gewissermaßen eine Erfolgshaftung. Wenn die Vertreter der wichtigsten Institutionen der Republik, die besten Köpfe der Verfassungs­wissenschaft tagen, dann kann und darf es nicht sein, dass die Berge kreißen und ein Mäuslein geboren ward. Das würde das Vertrauen in die Politik nicht fördern, son­dern – im Gegenteil! – schädigen.

Voraussetzung für ein gutes Resultat ist nicht eine von den Bürgern als abgehoben empfundene Expertendiskussion, sondern die Erzielung von Win-win-Situationen für alle Gebietskörperschaften und vor allem die Bürgerinnen und Bürger unseres Staates. Es wird eine ganz wichtige Aufgabe sein, dies innerhalb der 18 Monate zu vermitteln und zu erreichen und möglichst viele Bürgerinnen und Bürger an dieser Österreich-Dis­kussion und Österreich-Bewegung teilhaben zu lassen. Wir brauchen in diesem Fall wirklich ganz sicher die Mitwirkung der „civil society“ auf vielen, auf neuen Wegen – und nicht nur als Lippenbekenntnis.

Der österreichische Bundesrat wird nicht nur durch einzelne seiner Repräsentanten in diesem Österreich-Konvent Beiträge leisten, sondern auch mit einem vom Institut für Föderalismusforschung vorbereiteten Workshop, der einvernehmlich nunmehr für 5. November 2003 festgesetzt wurde. Ich danke auch in diesem Zusammenhang Herrn


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Vizepräsidenten Jürgen Weiss sehr herzlich dafür, dass er seine profunde Sachkennt­nis immer wieder, nicht nur für diesen Workshop, zur Verfügung gestellt hat. Gerade auch ich persönlich bin dir, verehrter Herr Präsident, für so ungemein viele Überlegun­gen sehr dankbar.

Mit dem Gesetz über dem Österreich-Konvent gibt es einen zweiten Tagesordnungs­punkt – wir haben das im Ausschuss auch schon erörtert –, nämlich ein Gesetz über eine Prämie für die parlamentarischen Mitarbeiter. Die Investition auch in die perso­nelle Infrastruktur der Bundesgesetzgebung ist gerade angesichts der immer komple­xeren und fordernderen Aufgabenstellungen absolut notwendig. Ich möchte aber an­merken, dass dies sich meiner festen Überzeugung nach nicht stets allein auf den Nationalrat beschränken kann, sondern dass auch die Bundesrätinnen und Bundesräte Bedarf und Anspruch darauf haben und dass wir uns in diesem Hause darüber einig sind.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Antrag des Bericht­erstatters gegen das Österreich-Konvent-Gesetz keinen Einspruch zu erheben, ein­stimmig Ihre Zustimmung zu geben. Ich halte diesen breiten Konsens in dieser für unseren Staatsaufbau so wichtigen Frage gerade angesichts der vielen kontroversen Debatten der letzten Monate und auch der letzten Stunden hier in diesem Saale für ein gutes und ermutigendes Zeichen für die Dialogfähigkeit und die gute demokratische Kultur in Österreich. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

23.07

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bun­desrat Konecny. – Bitte.

 


23.07

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Es ist mit Sicherheit richtig, dass unser Bundesstaat in vielen Hinsichten eine Überholung seiner Strukturen und seiner Kompetenzen braucht, damit er besser auf die Bedürfnisse der Menschen eingehen kann. Die Idee, das in einem Konvent – durchaus nach dem europäischen Muster – über die Bühne zu bringen, ist eine erwägenswerte, und es wird spannend sein, hier im Dialog zwischen Wissenschaft und Politik neue Modelle für vieles in unserem Staate zu entwickeln.

Klar dabei ist, dass an den Grundprinzipien unserer Republik, an ihrem föderalistischen Aufbau, an ihrer republikanisch-demokratischen Verfassung nicht gerüttelt werden kann. Aber wie wir heute Föderalismus definieren, ist mit Sicherheit etwas, was neu zu überdenken ist.

Ich kann da mit Herrn Präsidenten Hösele über weite Strecken, zumindest einmal im Arbeitsvorhaben, übereinstimmen, aber es muss auch klar gesagt werden – und das bei der ersten parlamentarischen Erörterung im Bundesrat –, dass jener Stufenbau der Demokratie, der Selbstentscheidung und Selbstverantwortung, der für unser Gemein­wesen charakteristisch ist, nicht bei den Ländern endet. Worum es geht, ist, ein Staats­gefüge nachzujustieren, in dem die Gemeinden, regionale Strukturen, wie immer wir sie nennen, die Bundesländer und natürlich der Gesamtstaat ganz spezifische Aufga­ben in möglichst klarer Definition und möglichst klarer Trennung zu erfüllen haben.

Das ist ein wichtiges Vorhaben, und es darf vor allem nicht ignoriert werden, dass es letztlich nicht um eine abstrakte verfassungsrechtliche Diskussion geht, sondern um die Bedürfnisse der Menschen.

Wer die Chance hat, in diesem Konvent mitarbeiten zu dürfen, wird sich dort, so hoffe ich, in einer breiten Form einbringen können. Wir werden in diesem Konvent sicherlich nicht in allen Fragen einer Meinung sein. Es wird ein Meinungsbildungsprozess von-


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statten gehen, der Kompromisse, aber – wie wir das im Europäischen Konvent erlebt haben – auch Leitung erfordert, damit die Diskussion nicht zerflattert.

Seien wir optimistisch, dass daraus etwas wird, was unsere Republik zum Guten füh­ren wird. Daher ist dieser Initiative ebenso zuzustimmen wie der zweiten Vorlage, die in einem ganz anderen Bereich ein kleines Stückchen Demokratiepolitik bedeutet. Ich kann jedoch nicht schließen, ohne anzumerken, dass zu den Dingen, die jeden Bun­desrat immer wieder schmerzen, die Tatsache gehört, dass sich Abgeordnete zum Nationalrat auf die Hilfe von Mitarbeitern stützen können und dass sich die Republik nie entschließen konnte, den Mitgliedern des Bundesrates mutatis mutandis eine ver­gleichbare Unterstützung zu gewähren.

Das ist – auch mit Blick auf die Uhr – nicht der Anlass und auch nicht der Moment, das breit zu debattieren, aber im Protokoll deponiert möchte ich es doch haben! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen sowie bei Bundesräten der ÖVP und der Freiheitlichen. – Bravorufe des Bundesrates Mag. Gudenus.)

23.11

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.

 


23.11

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja: Auf der Basis des bundesstaatlichen und des republikanischen Prinzip unserer Verfassung ist es wichtig, nach 80 Jahren gemeinsam zu schauen, wie wir den Föderalismus, der sich doch letztlich und zum Schluss in einem Einnahmen­zentralismus und einem Ausgabenföderalismus dargestellt hat, der durch Hunderte – 1 500! – verfassungsrechtliche Bestimmungen auch nicht mehr in allen Punkten die Rechtssicherheit garantieren konnte – ebenfalls ein solches Prinzip unserer Bundes­verfassung –, wie wir diesen Föderalismus neu auch als föderaler Staat in einem gemeinsamen Europa leben können und wie wir Aufgaben und Pflichten neu verteilen, ohne dabei zu vergessen, dass es notwendig ist, dabei Kontrollrechte, aber auch Min­derheitenrechte zu stärken.

Wir müssen darauf achten, wie sich das Verhältnis zwischen Bund und Ländern gestal­ten wird und wie jene Einheit – nämlich die territoriale Selbstverwaltung, bei der es heute sicherlich eine Krise der Gemeinden und Städte gibt – eine entsprechende Be­rücksichtigung findet, die wir im Bereich der Föderalismusdiskussion doch schon etwas aus den Augen verloren haben.

Immerhin ist die wichtigste demokratische Keimzelle unserer Republik die Gemeinde und das Gemeinderecht. Da gilt es anzusetzen. Es besteht das Problem, dass viele Rechte der Gemeinden ja auch durch einen Zuwachs an Rechten für die Bezirkshaupt­mannschaften tangiert und auch verletzt wurden.

In der Verfassungsdiskussion des Jahres 1925 wurde ja seinerzeit auch in der vierten Ebene der Verwaltung daran gedacht, sogar eine direkt-demokratische Kontrolle einzu­führen. All das werden Themen sein, die es zu behandeln gilt; all das werden Fragen sein, denen wir uns stellen müssen. Es wird auch eine Frage sein, wie weit den Län­dern steuerliche Einnahmemöglichkeiten gegeben werden, in Folge derer sie dann aber auch Pflichten zu übernehmen haben, oder ob die Gesetzeskraft gänzlich an den Bund und die Umsetzung an die Länder geht und wie es mit dem Prinzip der Bundes­verfassung aussieht, dass Bund und Länder gegenseitig Einfluss auf die Gesetz­gebung nehmen.

Es wird die Zukunft der Landtage in Frage stehen, aber auch, wie sich der Bundesrat letztlich gestaltet. Ich habe bei der Rede des Herrn Schnider, aber auch beim Redebei-


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trag unseres scheidenden Präsidenten gemerkt, dass doch auch eine Reihe von Ideen, die mit dem Einzug der vierten Fraktion hier diskutiert wurden – das Hereinnehmen der Landeshauptleute, eine Sitzung in dem vorsitzführenden Bundesland, aber auch eine Reihe anderer Fragen –, bereits Stand der Debatte sind. – Darüber freue ich mich auch ganz persönlich. (Bundesrat Kneifel: Lass dem Konvent auch noch ein bisschen etwas übrig!) – Mein lieber Freund aus Oberösterreich, ich hoffe, dass in diesen Prozess auch einiges davon eingebracht wird. Wir im Bundesrat müssen ja wiederum die Ergebnisse des Konvents diskutieren.

Es wird auch durch das, was wir heute in einem anderen Zusammenhang diskutiert haben, dass nämlich auch direktdemokratische Instrumente dabei vonnöten sind, da es sich unter Umständen um eine Gesamtänderung der Bundesverfassung handelt, ein ganz spannender Prozess, dem wir auch gerne unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesräten der ÖVP sowie der Bundesrätin Kerschbaum.)

23.15

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Dr. Böhm. – Bitte.

 


23.16

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Im Hinblick auf die vorgerückte Stunde werde ich mich wirklich sehr kurz fassen, zumal meine Vorredner – insbesondere Herr Präsident Hösele – schon sehr viel Substantiel­les und Zukunftsweisendes zu diesem Projekt gesagt haben.

Ich stimme auch mit sehr vielen Ausführungen der Kollegen Konecny und Schennach überein. Meine Hoffnung ist – sogar verstärkt gegenüber dem, was ich vorhin in Bezug auf die Harmonisierung der Pensionssysteme gemeint habe –, dass sich über alle Fraktionsgrenzen hinweg alle Kräfte unseres zweiten Hauses gemeinsam mit den Vertretern des ersten Hauses und den übrigen Vertretern des Konvents konstruktiv ein­bringen, da wir ja in weitem Maße – sofern wir grundsätzliche Veränderungen vorneh­men – verfassungsändernder Mehrheiten bedürfen.

Ich möchte auch, ohne ins Detail zu gehen – dazu wird ja auch in diesem Hause noch genug Gelegenheit sein –, vor allem meiner Hoffnung Ausdruck verleihen, dass es zu der lange geplanten Bundesstaats- und der in ihrem Rahmen auch allfälligen Bundes­ratsreform kommen und dass auch eine entsprechende Fortentwicklung der Instru­mente der direkten Demokratie vonstatten gehen wird. – Ich danke vielmals und wünsche diesem Projekt vollen Erfolg. (Allgemeiner Beifall.)

23.17

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist daher ge­schlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.


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2. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 18. Juni 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung parlamentarischer Mitarbeiter (Parlamentsmitarbeitergesetz) geändert wird (147/A und 115/NR sowie 6794/BR der Beilagen)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Die Berichterstattung darüber hat Herr Bundesrat Tusek übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht.

 


Berichterstatter Mag. Gerhard Tusek: Frau Präsidentin! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 18. Juni 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung parlamentarischer Mitarbeiter (Parlamentsmitarbeitergesetz) geändert wird.

Da parlamentarische Mitarbeiter nach dem Beamtenschema gemessen werden, geht es einfach um die Möglichkeit der Verankerung einer einmaligen Abfindung im Juli 2003.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juni 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Herwig Hösele (den Vorsitz übernehmend): Ich danke für den Bericht.

Es liegt hiezu keine Wortmeldung vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung noch einmal das Wort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

 

3. Punkt

Wahl der beiden Vizepräsidenten sowie der Schriftführer und der Ordner für das 2. Halbjahr 2003

 


Präsident Herwig Hösele: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Mit 1. Juli 2003 geht der Vorsitz des Bundesrates auf das Bundesland Tirol über. Zum Vorsitz berufen ist gemäß Artikel 36 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz der an erster Stelle entsandte Vertreter dieses Bundeslandes, Herr Bundesrat Hans Ager.

Die übrigen Mitglieder des Präsidiums des Bundesrates sind gemäß § 6 Abs. 3 der Ge­schäftsordnung des Bundesrates für das kommende Halbjahr neu zu wählen.


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Wahl der Vizepräsidenten

 

 


Präsident Herwig Hösele: Ich werde die Wahl der beiden Vizepräsidenten durch Er­heben von den Sitzen vornehmen lassen.

Wir gehen nunmehr in den Wahlvorgang ein und kommen zur Wahl des ersten zu wählenden Vizepräsidenten des Bundesrates.

Gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates kommt hiefür der SPÖ-Fraktion das Vorschlagsrecht zu. Es liegt hiefür ein Wahlvorschlag vor, der auf Frau Bundesrätin Anna Elisabeth Haselbach lautet.

Ich bitte jene Mitglieder des Bundesrates, die diesem Wahlvorschlag zustimmen, sich von den Sitzen zu erheben. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Wahlvor­schlag ist somit angenommen.

Ich frage die Gewählte, ob sie die Wahl annimmt.

 


Bundesrätin Anna Elisabeth Haselbach (SPÖ, Wien): Danke vielmals. Vor allen Din­gen danke ich allen Kolleginnen und Kollegen für die freundliche Zustimmung. Ich werde mich auch weiterhin bemühen, das Amt so auszuüben, dass Sie alle zufrieden sind. (Allgemeiner Beifall.)

 


Präsident Herwig Hösele: Wir kommen nunmehr zur Wahl des zweiten zu wählenden Vizepräsidenten des Bundesrates.

Gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates kommt hiefür der ÖVP-Fraktion das Vorschlagsrecht zu. Es liegt hiefür ein Wahlvorschlag vor, der auf Herrn Bundesrat Jürgen Weiss lautet.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Wahlvorschlag zustimmen, sich von den Sitzen zu erheben. – Ich danke Ihnen. Dies ist Stimmeneinhelligkeit. Der Wahlvorschlag ist somit angenommen.

Ich frage Herrn Bundesrat Jürgen Weiss, ob er die Wahl annimmt.

 


Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Ich danke Ihnen für das wiederholte Ver­trauen und werde annehmen. (Allgemeiner Beifall.)

Wahl der Schriftführer

 

 


Präsident Herwig Hösele: Wir kommen nun zur Wahl der Schriftführer.

Es liegt mir der Vorschlag vor, die Bundesrätinnen Hedda Kainz und Ilse Giesinger sowie Herrn Bundesrat Christoph Hagen für das 2. Halbjahr 2003 zu Schriftführerinnen beziehungsweise zum Schriftführer des Bundesrates zu wählen.

Falls kein Einwand erhoben wird, nehme ich diese Wahl unter einem vor. – Ich sehe, es wird kein Einwand erhoben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Wahlvorschlag ihre Zustim­mung geben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit. Der Wahlvor­schlag ist damit angenommen.

Ich frage Frau Bundesrätin Hedda Kainz, ob sie die Wahl annimmt.

 


Bundesrätin Hedda Kainz (SPÖ, Oberösterreich): Danke schön für das Vertrauen. Ich nehme die Wahl an. (Allgemeiner Beifall.)

 



Bundesrat
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698. Sitzung / Seite 10

Präsident Herwig Hösele: Ich frage Frau Bundesrätin Ilse Giesinger, ob sie die Wahl annimmt.

 


Bundesrätin Ilse Giesinger (ÖVP, Vorarlberg): Ich nehme die Wahl gerne an und danke allen für ihr Vertrauen. (Allgemeiner Beifall.)

 


Präsident Herwig Hösele: Ich frage Herrn Bundesrat Christoph Hagen, ob er die Wahl annimmt.

 


Bundesrat Christoph Hagen (Freiheitliche, Vorarlberg): Ich nehme die Wahl sehr gerne an und danke für das Vertrauen. (Allgemeiner Beifall.)

Wahl der Ordner

 

 


Präsident Herwig Hösele: Wir kommen nunmehr zur Wahl der Ordner.

Es liegt mir der Vorschlag vor, die Bundesräte Mag. Gerhard Tusek, Karl Boden und Engelbert Weilharter für das 2. Halbjahr 2003 zu Ordnern des Bundesrates zu wählen.

Falls kein Einwand erhoben wird, nehme ich auch diese Wahl unter einem vor. – Es wird kein Einwand erhoben.

Ich bitte daher jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Wahlvorschlag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Dies ist ebenfalls Stimmeneinhelligkeit. (Bundesrat Steinbichler: Nein, ich habe nicht mitgestimmt!) – Du hast nicht mitge­stimmt? Gut: Dies ist die große Stimmenmehrheit. (Allgemeine Heiterkeit. – Bundes­rat Gasteiger: Seid ihr zerstritten, ihr zwei?)

Der Wahlvorschlag ist damit mit großer Stimmenmehrheit angenommen.

Ich frage die Gewählten, ob sie die Wahl annehmen.

Ich wende mich zunächst an Herrn Mag. Gerhard Tusek.

 


Bundesrat Mag. Gerhard Tusek (ÖVP, Oberösterreich): Ich danke für das Vertrauen und nehme die Wahl an. (Allgemeiner Beifall.)

 


Präsident Herwig Hösele: Ich frage Herrn Bundesrat Karl Boden, ob er die Wahl an­nimmt.

 


Bundesrat Karl Boden (SPÖ, Niederösterreich): Ich bedanke mich für die Wiederwahl und nehme die Wahl an. (Allgemeiner Beifall.)

 


Präsident Herwig Hösele: Ich frage Herrn Bundesrat Engelbert Weilharter, ob er die Wahl annimmt.

 


Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Ich danke für die Zustim­mung und nehme die Wahl an. (Allgemeiner Beifall.)

 


Präsident Herwig Hösele: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Tagesordnung ist er­schöpft.

Schlussansprache des Präsidenten

 

 


23.25

Präsident Herwig Hösele: Meine Damen und Herren, ich bitte Sie dennoch um einige wenige Minuten Ihrer Aufmerksamkeit, damit ich mich als turnusmäßiger Vorsitzender


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dieser von mir sehr gemochten und geliebten Runde – wenn ich das so sagen darf, denn das wächst einem ja ans Herz – verabschieden darf und mich dann wieder an meinem angestammten Platz einfinden kann.

Einige Sätze des Resümees und des Dankes sowie einen kleinen Blick voraus: Ich hatte das Privileg, in einer ungemein spannenden Zeit den Vorsitz im Bundesrat inne­haben zu dürfen, wie nicht zuletzt die kontroverse Debatte des heutigen Tages in der vorangegangenen Sitzung, aber auch die einstimmige Beschlussfassung über die infrastrukturelle Voraussetzung für den Österreich-Konvent in dieser Sitzung gezeigt haben.

Es war aber auch global und europäisch eine besonders spannende Zeit. Glücklicher­weise war der Irak-Krieg, dessen offensichtliche Unabwendbarkeit uns alle betroffen gemacht hat, kurz. Wir hoffen wohl alle, dass wir dem Ziel eines dauerhaften Friedens im Nahen und Mittleren Osten und auf der ganzen Welt immer wieder einen kleinen Schritt näher kommen, auf den Fundamenten der universellen Menschenrechte und einer nachhaltig solidarischen und gerechten Entwicklung.

Bei uns in Europa schreitet das Projekt der europäischen Einigung in faszinierender Weise voran. In diesem Halbjahr, in dem in Athen die Erweiterungsverträge unter­schrieben wurden, habe ich es als meine Aufgabe als Präsident des Bundesrates an­gesehen, insbesondere die Verbindungen mit jenen Beitrittsländern zu verstärken, die ebenfalls über Zwei-Kammern-Systeme verfügen. Der polnische Vizepremier und der langjährige polnische Außenminister waren meine Gäste beziehungsweise Gesprächs­partner in Wien. Der polnische Senatspräsident wird Gast meines Nachfolgers als Präsident, Hans Ager, sein.

Der slowenische Staatspräsident wird nächste Woche Österreich – nämlich Wien und Graz – besuchen. Vor kurzem haben wir mit einer hochrangigen Delegation – neben mir waren vor allem Frau Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach, der Herr Frak­tionsvorsitzende der FPÖ, Universitätsprofessor Dr. Peter Böhm und der Vorsitzende des außenpolitischen Ausschusses, Mag. Gerhard Tusek dabei – nach einem langen vorbereitenden Vier-Augen-Gespräch, das ich im März mit dem tschechischen Senats­präsidenten führen konnte, eine sehr erfreuliche und fruchtbare Begegnung mit der Senatsdelegation unseres Nachbarn im tschechisch-österreichischen Grenzgebiet, in Nove Hrady, gehabt; eine Fortsetzung ist vereinbart worden. Der Vorsitzende des außenpolitischen Ausschusses hat dafür auch schon einen sehr konkreten Begeg­nungsvorschlag.

Ich glaube, die Entwicklungen der letzten Tage zeigen, wie wichtig es ist, diese Nach­barschaftsbeziehungen zu pflegen, damit wir in eine gemeinsame gute europäische Zukunft gehen können.

Diese Glocke hier (der Redner hält eine metallene Glocke in die Höhe und klingelt da­mit) – sie ist etwas kräftiger als unsere eigene – hat mir und uns allen übrigens der tschechische Senatspräsident Pithart zum Geschenk gemacht. Dass ich sie heute bedient habe, soll Zeichen dieser europäischen Verbundenheit sein.

Es werden viele Fortschritte erzielt. Es gibt aber natürlich auch Rückschritte und Rück­schläge. Manchmal gilt – ich habe das bei meiner Antrittserklärung auch kurz ange­deutet – das Bild des Sisyphus. – Camus, Kertész: Ich habe in diesem Zusammenhang ein Zitat von Günther Grass gefunden. – Dies ist der vorletzte Absatz meiner Rede, da­mit Sie sich auch darauf einstellen können, dass Sie mir nicht mehr lange zuhören müssen.


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Zitat: Erst wenn wir aufgeben, den Stein am Fuße des Berges liegen lassen, wenn wir nicht mehr Sisyphus sein wollen, erst dann wären wir verloren. – Zitatende.

Insofern werden wir immer wieder den Stein von neuem zum Rollen bringen wollen. (Allgemeiner Beifall.)

In diesem Zusammenhang danke ich Ihnen allen für das wirklich freundschaftliche Klima zur Zusammenarbeit. Diese beispielhafte politische Kultur – bei allen politischen Gegensätzen – ist, glaube ich, in unserer Zeit besonders wichtig und im Bundesrat wohl wesentlich besser ausgeprägt als anderswo in der Republik. Das zeichnet uns alle gemeinsam aus.

Ich möchte in dieser Stunde auch Herrn Nationalratspräsidentem Univ.-Prof. Andreas Khol – in dessen Abwesenheit – sehr herzlich für seine Unterstützung, Partnerschaft und Freundschaft danken. – Der Herr Nationalratspräsident ist ja nach Artikel 30 Abs. 6 Bundes-Verfassungsgesetz auch oberstes Verwaltungsorgan dieses Hauses. Ich bin mir dessen sicher: Er wird mit Hans Ager in landsmannschaftlicher Verbundenheit eine gute Fortsetzung, wenn nicht sogar einen wesentlichen Ausbau dieser Kooperation pflegen. (Bundesrat Kneifel: Auf die Tiroler ist Verlass! – Bundesrat Gasteiger: Rich­tig!)

Mein Dank gilt insbesondere den Vizepräsidenten des Bundesrates, die mir mit ihrer Erfahrung und Kompetenz ungemein viel abgenommen haben: Ihnen, verehrte Frau Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach – gerade in den letzten Wochen bei unse­ren außenpolitischen Gesprächen habe ich das ungemein schätzen lernen dürfen –, und dir, verehrter Herr Vizepräsident Jürgen Weiss – ich habe es bei meinem Redebei­trag zum Thema Österreich-Konvent kurz ansprechen können.

Ich danke den Fraktionsvorsitzenden aller Fraktionen, allen Mitgliedern aller Fraktio­nen, auch den beiden grünen Mitgliedern des Bundesrates. Ich danke dem gesamten Bundesratsdienst und dem Herrn Bundesratsdirektor Dr. Walter Labuda an der Spitze. – Lieber Walter, ohne dich hätte ich das alles nicht machen können. Ich danke dir herzlich dafür.

Ich wünsche insbesondere meinem Tiroler Nachfolger Hans Ager viel Freude und Er­folg. Ich bin mir dessen sicher, dass es ihm gelingen wird, diese für die politische Kultur in Österreich beispielhafte Art des Dialoges im österreichischen Bundesrat im 2. Halb­jahr trotz aller heftigen politischen Auseinandersetzungen, die uns wahrscheinlich wie­der ins Haus stehen werden, voll zum Tragen zu bringen.

So wünsche ich Ihnen am Schluss eines anstrengenden und langen Plenartages herz­lich das Beste. Kommen Sie gut nach Hause und nehmen wir gemeinsam ab morgen wieder unsere Arbeit im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unserer Heimat Öster­reich auf! – Danke. (Anhaltender allgemeiner Beifall.)

23.32

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Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird durch den neuen Herrn Präsidenten Hans Ager auf schriftlichem Wege erfolgen.

Als Sitzungstermin ist Donnerstag, der 24. Juli 2003, 9 Uhr in Aussicht genommen.

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen jene Vorlagen in Betracht, die der Natio­nalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit sie dem Einspruchs- beziehungs­weise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.


Bundesrat
Stenographisches Protokoll
698. Sitzung / Seite 13

Die Ausschussvorberatungen sind für Dienstag, den 22. Juli 2003, ab 14 Uhr vorge­sehen.

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Ich danke Ihnen für Ihre Geduld und Ihr Engagement. (Allgemeiner Beifall.)

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss der Sitzung: 23.33 Uhr

 

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