BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 51

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Nach Beurteilung durch einschlägige Experten sollen die aufsummierten Entschädi­gungs­sätze in etwa dem in der Vergangenheit geleisteten Kostentransfer entsprechen und damit für den Bund aufkommensneutral sein.

Das Sparpotential liegt eindeutig in der Verringerung des Verwaltungsaufwandes. Dieser geringere Verwaltungsaufwand sollte im ersten Ansatz dazu führen, dass die dem Bund im Gesetzestext – unverständlicherweise – eingeräumte Frist von zwei Jah­ren für die Überweisung der Entschädigung an den Landeshauptmann nicht mehr aus­ge­schöpft wird und nicht mehr ausgeschöpft werden muss, denn was für den Lan­deshauptmann gilt, der die unverzügliche Überweisung an die Gemeinden sicherzu­stellen hat, muss auch für den Bund gelten! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

In diesem Sinne soll gleiches Recht für alle gelten! Für die freiheitliche Fraktion fordere ich ein, dass die Verwaltung die notwendigen Schritte setzt, um die unverzügliche Überweisung der Pauschalentschädigungen an die Landeshauptleute sicherzustellen.

Dem Gesetzesentwurf mit seinen durchaus positiven Intentionen stimmen wir Frei­heitlichen zu. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

11.02

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zum Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.

 


11.02

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Eigentlich ist das jetzt eine spontane Wortmeldung vor mir auf Grund der Ausführungen des Erstredners.

Bei einer Wahlbeobachtung hat uns die OECD einmal gesagt, dass Staaten, in wel­chen die Parteien in den Wahllokalen in einer für den Wähler oder die Wählerin er­drückenden Art und Weise präsent sind, in den Protokollen als nicht demokratiereif festgehalten werden. – Herr Kollege Bader hat jetzt gemeint, dass die Gemeinderäte künftig freiwillig bei der Wahlhandlung zur Verfügung stehen sollten. – Ich kann mich noch erinnern, als in meiner kleinen Tiroler Gemeinde die ersten Male, als ich wahl­berechtigt war, meine Stimme abgegeben habe: Da musste man an der Vollversamm­lung der Gemeinderäte defilieren, um dann vor dem Bürgermeister nach einer Art Knicks den Stimmzettel zu bekommen und sein Stimmrecht auch noch in zwanzig Zentimeter Nähe auszuüben!

Im Hinblick darauf bin ich nicht der Meinung, dass es das Ergebnis dieses Ent­schä­digungsgesetzes sein sollte, dass dann quasi die Gemeinderäte die Wahlen durch­führen. Ich möchte auch nicht den Herrn Bundeskanzler als Wahlleiter in Hietzing erleben oder Ähnliches! Ich meine, dass Wahlen einen gewissen Standard erfordern und dass es bei größeren Wahlen halt auch größere Aufwendungen geben muss! (Zwi­schenruf der Bundesrätin Dr. Kanovsky-Wintermann.)

Ich komme wie Frau Kollegin Hlavac aus einem Bezirk, in welchem ein sehr charis­matischer ÖVP–Bezirksvorsteher regiert, der nicht nur jeden €, sondern jeden Cent umdreht. Trotzdem beschließen wir immer einstimmig, Anmietungen vorzu­nehmen, um Bürgernähe und kleinere Wahlsprengel zu garantieren und, und, und. Außerdem müssen wir in größeren Städten längere Wahlzeiten garantieren, und all das kostet viel Geld. Daher befürchte ich, dass mit diesem Gesetz das Service bei den Wahlen schlechter wird und auch die Bürgernähe durch weniger Wahllokale reduziert werden wird. (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Himmer.)

Wir werden die Auswirkungen ja sehen! Ich hoffe aber sehr, dass die Vorgangsweise, dass Wahllokale nur mehr von Gemeinderäten oder Mandataren geführt werden, langsam der Geschichte angehört! (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der


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