BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 52

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SPÖ. – Bundesrätin Roth-Halvax: Das funktioniert aber bestens! – Zwischenruf des Bundesrates Mag. Himmer.)

11.05

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zum Wort gemeldet ist als Nächster Herr Vizepräsident Weiss. – Bitte.

 


11.05

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Staatsekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Vereinfachung durch Pauschalierung und per­fekte Einzelfallgerechtigkeit stehen zwangsläufig in einem Spannungsverhältnis, und es ist letztlich eine Güterabwägung, welcher Gesichtspunkt insgesamt gesehen schwe­rer wiegt.

Im konkreten Fall liegen die Einsparungen beim Verwaltungsaufwand auf der Hand – Kollege Bader hat das bereits deutlich gemacht – und überwiegen ganz klar eine nicht zu bestreitende Unschärfe für einzelne Gemeinden. Die Regelung ist für den Bund kostenneutral, aber nicht für jede Gemeinde aufkommensneutral. Dass etwas Gutes aber vielleicht noch besser sein könnte, ist aus meiner Sicht aber noch kein ausrei­chen­der Grund, das Gute abzulehnen!

Im Zusammenhang mit dem von Herr Kollegen Schennach vorhin angesprochenen Thema der Wahlbehörden müssen wir natürlich sehen, dass sich die Gemeinden auf dem Boden der Rechtslage bewegen, wenn die politischen Parteien die Wahlbehörden entsprechend ihrer Stärke bilden, und zwar nicht zu ihrer Freude, denn man weiß um die Schwierigkeiten bei der Rekrutierung der Wahlbeisitzer und Wahlzeugen! – Das ist die eine Seite.

Der andere Aspekt ist, dass es natürlich auch in diesem Bereich Vereinfachungs­mög­lichkeiten gäbe: Denken wir etwa nur daran, dass für einzelne Wahlen ganz unter­schiedlich zusammengesetzte Wahlbehörden tätig werden, weil die Stärkever­hält­nisse der politischen Parteien in der Regel unterschiedlich sind! Es wäre daher auch zweck­mäßig, diesen Problembereich ins Auge zu fassen!

Neben der Vereinfachung für den Staat, insbesondere für die Gemeinden, gäbe es beim Wahlrecht noch eine wesentliche weitere Vereinfachung für den Bürger: die Briefwahl. Sie ist heute internationaler Standard und ist auch in Österreich bei den Wahlen für die gesetzlichen Interessenvertretungen und bei Personalvertretungs- und Betriebsratswahlen vorgesehen. Signifikant war bei der letzten Arbeiterkammerwahl, bei der diese Möglichkeit erstmals bestand, dass es dadurch ganz deutlich zu einer massiven Erhöhung der Wahlbeteiligung gekommen ist. In der Schweiz besteht seit 1994 die Briefwahl als freie Wahlmöglichkeit, sie ist also nicht eingeschränkt auf den Fall der vermuteten Abwesenheit oder Krankheit. Das führte dazu, dass etwa in Städ­ten wie Basel und Genf bereits rund 90 Prozent der Wahlberechtigten von der Möglich­keit der brieflichen Stimmabgabe Gebrauch machen.

Zu betonen ist dabei, dass in allen Fällen, in welchen diese Möglichkeit bereits be­stand, insbesondere bei der – ich möchte sagen: sensiblen – Neueinführung bei der Arbeiterkammerwahl, kein einziger Fall aufgetreten ist, in welchem das Wahlgeheimnis oder die unbeeinflussbare Stimmenabgabe gefährdet gewesen wären. Solche Bei­spiele sind auch aus dem Ausland nicht in einem Maße bekannt, dass Kritik daran die Kritik hinsichtlich der herkömmlichen Stimmabgabe und dabei herrschender allfälliger Missstände, die es in Einzelfällen auch geben kann, überwiegen würde.

Bei Landtags-, vor allem aber bei Gemeinderatswahlen wäre die Briefwahl nicht nur eine Erleichterung, sondern in nicht wenigen Fällen geradezu eine Vorraussetzung dafür, dass man seine Stimme abgeben kann. Denken Sie etwa an jene Leute, die sich


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