Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Binna. – Bitte.
11.33
Bundesrat Theodor Binna (SPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Der Verkehrsausschuss des Parlaments ist im Zuge der Novellierung zum Postgesetz zu der Auffassung gelangt, die Umrüstung der Hausbrieffachanlagen nicht, wie in der Regierungsvorlage vorgesehen, mit 1.1.2009, sondern bereits mit 1.7.2006 umzusetzen. Damit ist eine De-facto-Liberalisierung lange vor den EU-Zeitvorgaben eingeleitet worden.
Diese Vorgangsweise bedeutet, dass die ungleichen Wettbewerbsbedingungen für die Post weiter verschlechtert und Liberalisierungsschritte unverhältnismäßig dramatisch vorgezogen werden. Während Mitbewerber der Post ohne Qualitätskontrollen und bei freier Preisgestaltung in profitablen Ballungsräumen zustellen, ist die Post verpflichtet, unter strengen Qualitätsauflagen flächendeckend zum Einheitstarif im gesamten Bundesgebiet zuzustellen. Da diese völlig ungleiche Lastenverteilung mehr Kosten und damit höhere Preise für den Universaldienstleister Post verursacht, bedeutet die Öffnung der Hausbrieffachanlage nicht eine Gleichstellung mit den Wettbewerbern, sondern eine weitere Verschlechterung zu Lasten der Post und ihrer Mitarbeiter.
Zusätzlich zur ungünstigen Konjunkturlage bedingt diese Umsetzung für die Post weitere Umsatzeinbrüche im Bereich Medienpost, sprich Zeitungen, Zeitschriften, und Info-Mail. Die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit im Rahmen einer Stand-alone-Lösung für die österreichische Post AG ist unter diesen Gesichtspunkten schwer zu gewährleisten.
Im Gesetz heißt es: „Der Gebäudeeigentümer hat eine Brieffachanlage zu errichten. Die Brieffachanlage hat sich in unmittelbarer Nähe des Gebäudeeinganges zu befinden, sofern das Gebäude direkt von einer öffentlichen Verkehrsfläche aus betreten wird.“
Herr Staatssekretär, ich hätte die Frage: Bis jetzt waren die Brieffachanlagen innerhalb des Hauses, im Stiegenhaus angebracht. Werden sie jetzt außen angebracht?
Weiters steht im Gesetz: „In allen übrigen Fällen hat sich die Brieffachanlage an der an eine öffentliche Verkehrsfläche angrenzenden Grundstücksgrenze zu befinden.“
Das heißt für mich, diese Brieffachanlagen stehen weiterhin im Freien. Alle Briefkästen müssen geändert, die Schlösser ausgetauscht werden; und auch die privaten Bewerber werfen über einen Einwurfschlitz ihre Post hinein. Ich will jetzt nicht das Schwarze an die Wand malen, aber ich denke zurück an einen Herrn Franz Fuchs, und solchen Personen wird hier sehr wohl eine Möglichkeit gegeben, weil sich diese Brieffachanlage dann nicht mehr im Hausinneren befindet, wo man normalerweise keinen Zugang hat, sondern jeder kann dann dort einen Brief hineinschmeißen.
Mit diesem Punkt habe ich meine größten Probleme. Probleme habe ich auch noch hinsichtlich der Fragen: Wie schaut es mit dem Datenschutz aus? Wie schaut es mit der Verschwiegenheitspflicht aus, und wie schaut es mit dem Postgeheimnis aus? Daher kann unsere Fraktion diesem Gesetz nicht zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
11.37
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Professor Hösele. – Bitte.
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