BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 76

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mit der der Syndikatsvertrag zwischen der Republik Österreich (Bund) und dem Land Niederösterreich betreffend die Errichtung und den Betrieb eines Marchfeldkanal­sys­tems geändert und ergänzt wird.

Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vor­lage am 21. Juli 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.

Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die getrennt erfolgt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Fest­legung des Bundesbeitrages zum Betrieb des Marchfeldkanalsystems erlassen und das Marchfeldkanalgesetz aufgehoben wird. (Marchfeldkanal-Bundesbeitragsgesetz)

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung übe den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2003 betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a BV-G zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich, mit der der Syndikatsvertrag zwischen der Republik Österreich (Bund) und dem Land Niederösterreich betreffend die Errichtung und den Betrieb eines Marchfeldkanalsystems geändert und ergänzt wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

13. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2003 betreffend eine Vereinbarung über die Bereitstellung und den Betrieb von Flugsicherungseinrichtungen und -diensten durch EUROCONTROL in der Bezirkskontrollzentrale des oberen Luft­raums für die Zentraleuropäischen Flugsicherungsdienste (CEATS) (Brüssel, 27. Juni 1997) samt Anlagen; Besondere Vereinbarung zur Durchführung von Artikel 6 der Vereinbarung über die Bereitstellung und den Betrieb von Flug­sicherungseinrichtungen und -diensten durch EUROCONTROL in der Bezirks­kontroll­zentrale des oberen Luftraums für die Zentraleuropäischen Flugsiche­rungsdienste (CEATS) (56 und 86/NR sowie 6814/BR der Beilagen)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 13. Punkt der Tagesordnung.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Hagen übernommen. Ich bitte ihn darum.

 


Berichterstatter Christoph Hagen: Zum Bericht des Ausschusses für Verkehr, In­novation und Technologie möchte ich feststellen: Der Herr Präsident hat den An­trags­text bereits vorgelesen. Ich erspare mir das, er liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


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