BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 77

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Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.

Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

14. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2003 betreffend eine Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte (Patientencharta) (57 und 98/NR sowie 6815/BR der Beilagen)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 14. Punkt der Tagesordnung.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Saller übernommen. Ich bitte ihn darum.

 


Berichterstatter Josef Saller: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Be­schluss des Nationalrates vom 10. Juli 2003 betreffend eine Vereinbarung zur Sicher­stellung der Patientenrechte (Patientencharta).

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich kann daher auf die Verlesung ver­zichten.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2003 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.

Wir gehen in die Debatte ein. Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Kritzinger das Wort. – Bitte.

 


12.35

Bundesrat Helmut Kritzinger (ÖVP, Tirol): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ho­hes Haus! Die Sicherung der Patientenrechte bedeutet einen gewaltigen Fortschritt, denn man hat zehn Jahre lang über diese Formulierung und über die Zusammenhänge mit Patientenrechten herumgerätselt und verhandelt. Endlich ist es jetzt so weit.

Vielfach – deswegen interessiert mich das auch – wurden und werden Ältere gerne für Versuchszwecke herangezogen. Da sind jetzt in den neuen Bestimmungen eindeutige Regelungen geschaffen worden. In Artikel 20 steht: „Niemand darf ohne seine aus­drückliche Zustimmung zu klinischen Prüfungen und zu Forschungs- und Unterrichts­zwecken herangezogen werden.“

Es steht auch – das ist sehr interessant für die PatientInnen –, dass Patienten und Patientinnen das Recht haben, auf ihren Wunsch gegen eine angemessene Ent­schä­digung, also einen Kostenersatz, Abschriften aus ihrer Dokumentation zu erhalten.

Es sind auch gewisse Dinge festgehalten, die für ältere Menschen sehr bedeutsam sind. Diese sind ja öfter krank und häufiger im Krankenhaus als junge Menschen. Aber auch für Kinder sind Rechte festgehalten. Jede Mutter hat das Recht, sich bei ihrem Kind bis zu einem Alter von zehn Jahren im Krankenhaus aufzuhalten. Es muss ihr ein Bett zur Verfügung gestellt werden. Das ist ganz wichtig.

 


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