BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 79

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Regelungen im Wege des Artikel 15a nicht nur in diesem Fall mit Tirol, sondern auch bereits in einer ganzen Reihe von weiteren Fällen gibt.

Daher nochmals: Es ist eine positive Regelung, und wir hoffen, dass sie auch entspre­chend mit Leben erfüllt wird. (Beifall bei der SPÖ.)

12.42

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Wil­helm Grissemann das Wort.

 


12.42

Bundesrat Wilhelm Grissemann (Freiheitliche, Tirol): Herr Präsident! Herr Staats­ekretär! Wenn also das Bundesland Tirol als sechstes Bundesland diese Patienten­charta mit dem Bund vereinbart hat, wird das schon richtig sein. Ich glaube, wir alle wünschen uns, dass wir ein Krankenhaus möglichst wenig frequentieren müssen. Ich glaube trotzdem – und ich denke, jedem von Ihnen wird es schon einmal passiert sein –, wir können auf den Standard unserer österreichischen Krankenhäuser mit Recht stolz sein. Ich habe in meinem ganzen Freundeskreis ganz selten – ja eigentlich fast nie – von Dingen gehört, bei denen man sagen müsste: Diese Patientencharta ist ganz dringend notwendig, denn es gibt große Missstände.

Natürlich müssen wir daran denken, dass der so genannte „Tatort Spital“ auch im Zu­sammenhang damit zu sehen ist, dass über die Medien, durch die gesellschaftliche Entwicklung, immer wieder versucht wird – selbstverständlich passieren da auch Din­ge –, hinterher einen gewissen Geldeswert herauszuholen. Dafür ist die Justiz zustän­dig, und die Charta wird eben als Vehikel daneben notwendig sein.

Wie gesagt, es ist alles klar: Patientenrechte, Recht auf Behandlung und Pflege, Recht auf Achtung, Würde und Integrität sind doch in Wirklichkeit alles Selbstverständlich­kei­ten! Im Grunde genommen sind die Patientenrechte auch im Rahmen von Gesetzen verankert. Würde man darüber hinaus noch ein eigenes Gesetz schaffen, so wäre dies vielleicht noch zielführender, um die Rechtsicherheit besser zu verankern.

Ich möchte noch auf einen anderen Aspekt hinweisen, den wir aber eigentlich so auch nicht regeln können. Natürlich besteht, wenn es einmal zu einem Prozess kommt, das Problem einer ungleichen Situation. Es geht zunächst einmal um den hohen Streitwert, es geht um die Haftungsfrage, es geht um die bekannte David – Goliath-Situation. Ich sehe auch ein, dass sich die Ärzte entsprechend schützen und wehren müssen. Wie gesagt, es ist immer eine Sache, die zwei Seiten hat.

Ich möchte abschließend einen weiteren Aspekt aufzeigen, und zwar die Tatsache, dass die Patienten natürlich den besten Standard wollen. Ich komme jetzt auf die Organtransplantation zu sprechen. Sie ist so weit fortgeschritten, dass 70 bis 80 Pro­zent all dieser Eingriffe von Erfolg gekrönt sind. Selbstverständlich steigt die Begehr­lichkeit nach diesen Organen. Und wie verschafft man sich solche Transplantate? – Da­mit kommen wir in eine Situation, die fast der Eindruck vermittelt, dass reiche Länder und reiche Patienten es für sich eventuell recht gerne arrangieren möchten, mit ärmeren Ländern zu Vereinbarungen zu gelangen, um auch Organe zu beschaffen. Das wird aus ethischen Gründen sehr schwer durchsetzbar sein.

Jetzt hat der Europarat – und darüber möchte ich sprechen, weil ich Mitglied der Par­lamentarischen Versammlung des Europarates bin – völlig zu Recht eine Warnung und die dringliche Bitte ausgesprochen, sich dieses Themas, nämlich der Kriminalität im Zu­sammenhang mit dem Organhandel, anzunehmen. Ich glaube auch, Österreich sollte hier aktiv werden.

Die Nachfrage nach außerfamiliären Spenderorganen ist dramatisch angestiegen. Zur­zeit warten in Westeuropa – wir wissen es – fast 40 000 Patienten auf eine Nieren-


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