BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 80

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transplantation; die Warteliste ist lang, es dauert drei, vier Jahre. Aus diesem Notstand machen internationale kriminelle Organisationen ein glänzendes Geschäft. Es ist schlimm, das Ganze auch nur in Gedanken nachzuvollziehen.

Ich gebe dem Europarat Recht – und habe da auch mitgestimmt –, dass das für die Zukunft eine Angelegenheit sein wird, die wir sehr im Auge behalten müssen und bei der wir unsere ganze Anstrengung darauf richten müssen, dass nicht jene Situation eintritt, die ich eingangs erwähnt habe, dass also reiche Länder und reiche Patienten sehr unangenehme und ethisch nicht zu tolerierende Abmachungen – oder einen ent­sprechenden Handel – mit armen Nationen und armen Spendern treffen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie bei Bundesräten der ÖVP und der Grünen.)

12.48

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Als Nächster erteile ich Frau Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum das Wort.

 


12.48

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte bei dieser Patientencharta bleiben: Diese Patientencharta ist eine Zusammenfassung von bereits bestehenden Rechten. Ich möchte kurz aus der Tiroler Patientencharta zitieren: Die Vertragsparteien sollen sich „verpflichten, die in der Charta angeführten“ PatientInnenrechte „im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit sicherzustellen. Subjektive Rechte Einzelner können ... durch eine solche Vereinba­rung nicht begründet werden.“ Das heißt, wenn jemand sich in diesen Rechten verletzt fühlt, kann er sich zwar verletzt fühlen, aber tun kann er eigentlich nichts. Er hat über­haupt keine Ansprüche auf einen Regress.

Ich freue mich, dass in letzter Zeit immer wieder davon die Rede ist, dass das Tier­schutzgesetz in Österreich bundeseinheitlich gleich gestaltet werden soll. Ich würde mich freuen, wenn das auch mit den Patientenrechten passieren würde. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)

12.49

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nunmehr Herrn Staatsekretär Dr. Reinhart Waneck das Wort.

 


12.49

Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen Dr. Reinhart Waneck: Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Ich glaube, das meiste und Wichtigste ist gesagt worden. Das Gesetz, das Sie verab­schieden, ist eine Querschnittsmaterie von Patientenrechten, wie sie in zahlreichen Einzelgesetzen – Landesgesetzen, Bundesgesetzen, Krankenanstaltengesetzen – nie­dergeschrieben sind und wie sie für den Einzelverbraucher, und das ist der Patient, sehr unübersichtlich sind und letztlich nur von Rechtskundigen aufgefunden werden können. Das ist im Grunde der Sinn der Patientencharta, nämlich für die Patienten, für die Bürger und Bürgerinnen unseres Landes, eine Querschnittsmaterie übersichtlich zusammenzufassen.

Es stimmt schon, dass allein aus dem heraus noch kein Rechtsanspruch entsteht. Aber Rechtsansprüche sind in anderen Gesetzen durchaus geregelt; ich darf hier nur an die verschuldensunabhängige Patientenentschädigung, die in den Spitälern Platz greift, an Schiedsgerichte und dergleichen erinnern.

Allerdings sind ein paar wesentliche Punkte drinnen – und ich glaube, das ist eine moralische, ethische Verpflichtung in unserem Staat –, nämlich das Recht auf Be­handlung und Pflege, das Recht auf Achtung und Würde der Integrität, das Recht auf Selbstbestimmung und Information, das Recht auf Dokumentation und besondere


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