BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 81

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Bestimmungen für Kinder. Diese sind hier erstmals ausführlich zusammengefasst, und aus diesem Grunde haben sich sukzessive auch die Länder Kärnten, Oberösterreich, Burgenland, Niederösterreich und Steiermark entschlossen, dieser Vereinbarung mit dem Bund beizutreten. Nunmehr folgt das Land Tirol.

Ich darf Ihnen im Sinne der weiteren Entwicklung bekannt geben, dass auch Vorarlberg bereits einen diesbezüglichen Beschluss gefasst hat, der am 11. März dieses Jahres im Ministerrat beschlossen wurde, wobei die Zuleitung an den Nationalrat erfolgen wird. Auch in Salzburg – dort gab es längere Zeit Bedenken hinsichtlich möglicher Folgekosten, aber diese konnten seitens der Beamten unseres Ressorts in einem Hearing weitestgehend ausdiskutiert werden – besteht nunmehr die Absicht, dieser Charta beizutreten. Allein Wien hat trotz Aufforderungen unsererseits bis jetzt dazu noch keine Anstalten gemacht.

Ich sehe es aber als grundsätzliche Voraussetzung, dass tatsächlich alle Bundesländer gemeinsam mit dem Bund dieser Charta beitreten, und gebe der Sprecherin von der sozialdemokratischen Seite sowie auch der Sprecherin von den Grünen durchaus Recht: Wünschenswert wäre eine Gesamtvereinbarung; wie sie bei Tieren möglich ist, müsste sie auch bei Menschen möglich sein. Ich sehe aber die Voraussetzung dafür, dass sich das Hohe Haus – das Plenum und in der Folge der Bundesrat – damit auseinander setzen kann, darin, dass einmal alle Bundesländer dieser gemeinsamen Charta beigetreten sind. In diesem Sinne sollte, glaube ich, auch die gemeinsame Arbeit erfolgen. – Danke vielmals. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.52

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

15. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem – in Umsetzung der Richtlinie 2001/37/EG – das Bundesgesetz über das Herstellen und das In-Verkehr-Bringen von Tabakerzeugnissen sowie die Wer­bung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz) geändert wird (52 und 100/NR sowie 6816/BR der Beilagen)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 15. Punkt der Tagesordnung.

Die Berichterstattung hat wieder Herr Bundesrat Josef Saller übernommen. Ich bitte ihn darum.

 


Berichterstatter Josef Saller: Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem – in Umsetzung der Richtlinie 2001/37/EG – das Bundesgesetz über das


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