BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 82

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Herstellen und das In-Verkehr-Bringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz – Tabakgesetz – geändert wird.

Dieser Bericht liegt Ihnen schriftlich vor.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2003 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalra­tes keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Paul Fasching das Wort.

 


12.54

Bundesrat Paul Fasching (ÖVP, Burgenland): Sehr verehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Vorgaben der Euro­päischen Union sind durchaus sinnvoll, da es unter anderem zu mehr Warnhinweisen und einem verschärften Werbeverbot kommen wird. Man sollte nicht vergessen, dass 50 Prozent der Raucher am Raucherkonsum sterben und dass 30 Prozent aller Krebs­erkrankungen dem Tabakkonsum zugerechnet werden. Man kann auch nicht darauf stolz sein, dass Österreich gemeinsam mit Grönland die höchste Rate an jugendlichen Rauchern aufweist. Diese Statistik (der Redner hält eine Graphik in die Höhe) zeigt, dass bereits 22 Prozent der 13-Jährigen und 44 Prozent der 15-Jährigen in Österreich Raucher sind; das ist natürlich ein enormer Anteil.

Es müssen neue Wege in der Raucherprävention gefunden werden. Der Zigaretten­konsum stellt heute das bedeutendste Gesundheitsrisiko und eine führende Ursache für frühzeitige Sterblichkeit dar. Die soziale Krankenversicherung hat diesem weit ver­breiteten Suchtmittel den Kampf angesagt. Rauchen ist heute die wichtigste vermeid­bare Ursache von Krankheit und vorzeitigem Tod. In Österreich sterben 14 000 Men­schen pro Jahr an den Folgen des Tabakkonsums.

In Österreich rauchen nach den letzten vorliegenden Zahlen 36 Prozent der Männer und 23 Prozent der Frauen, also rund 2,3 Millionen Menschen. Die Rauchanfänger werden immer jünger – wie ich es soeben aufgezeigt habe –, das gilt besonders für die Mädchen. 1998 rauchten in Österreich 26 Prozent der 15-jährigen Mädchen und 20 Prozent der Burschen täglich, 36 Prozent beziehungsweise 30 Prozent wöchentlich, wie ich in dieser Statistik angeführt habe. Der sozialen Krankenversicherung entstehen durch ursächlich im Zusammenhang mit dem Tabakkonsum entstehende Sekundär­erkrankungen wie Krebs, Herz- und Kreislauferkrankungen sowie chronische Lungen­erkrankungen nach vorsichtigen Schätzungen Folgekosten in der Höhe von rund 2 Mil­liarden €, rund 20 Prozent der Versicherungsleistungen aller Krankenversiche­rungs­träger.

Etwas Positives in diesem Zusammenhang möchte ich aber doch auch erwähnen: Die Bauern sind hier offenbar gesundheitsbewusster. Wie wir bei uns in der Sozial­versiche­rungsanstalt der Bauern anlässlich der Gesundheitsbefragung 2000 festgestellt haben, sind lediglich 7,6 Prozent der bäuerlichen Versicherten Raucher. Das ist sicherlich positiv.

Einerseits soll mittels Prävention und präventiver Maßnahmen zur Bewusstseins­bil­dung beigetragen werden, um damit überhaupt den ersten Griff zur Zigarette zu verhindern, andererseits bietet die soziale Krankenversicherung aufhörwilligen Rau­chern, deren Zahl in Österreich nach einer Schätzung bei zirka 440 000 Menschen liegt, Therapiemöglichkeiten für eine ambulante und stationäre Raucherentwöhnung an. So wurde vor kurzem bei einem Symposium in Graz, das vom Hauptverband der


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