BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 93

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Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zu den Punkten 23 und 24 der Ta­gesordnung, über welche die Debatte ebenfalls unter einem abgeführt wird.

Die Berichterstattung über beide Punkte hat Frau Bundesrätin Herta Wimmler über­nommen. Ich bitte sie darum.

 


Berichterstatterin Herta Wimmler: Ich bringe Ihnen den Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Unterrichtspraktikumsgesetz, BGBl. 145/1988, geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor. Ich beschränke mich daher auf den Antrag des zuständigen Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters darf ich Ihnen den Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2003 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird, bringen.

Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls schriftlich vor.

Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur stellt daher nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein, die unter einem abgeführt wird.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Josef Saller das Wort.

 


13.39

Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf kurz zur Änderung des Schulun­terrichtsgesetzes Stellung beziehen. Wir leben ja derzeit zunehmend in einer Zeit der Qualifikationen mit abgeschlossenen Bildungswegen. Wir wissen, das Nationale Aktionsprogramm für Beschäftigung ist im August 2002 ausgelaufen, und daher ist es besonders zu begrüßen, dass wieder die Möglichkeit geschaffen worden ist, in einem zusätzlichen Jahr fehlende Schulabschlüsse nachzuholen.

Neben Lernunwilligkeit, die es natürlich auch gibt, gibt es viele Gründe für einen feh­lenden Schulabschluss – ich darf einige aufzählen –: Es gibt sprachliche Barrieren, es gibt soziale Probleme, viele Kinder verlieren nach einer Scheidung die Orientierung, sind hin- und hergerissen, es fehlt die Motivation in der Schule, die Motivation zur Bildung. Es gibt lernpsychologische Gründe, die auch dazu führen können, dass der Abschluss im Pflichtschulbereich nicht erreicht wird. (Präsident Ager übernimmt den Vorsitz.)

Das vorliegende Gesetz bietet viele Möglichkeiten, die Chancen zu verbessern, Barrie­ren abzubauen. Wichtig ist – wenn es auch natürlich nur einen kleinen Teil Betroffene gibt –, dass dieser kleine Teil von Jugendlichen, die den Abschluss in der normalen Schulpflichtzeit einfach nicht schaffen, diesen auch später nachholen kann.

Ich denke, dass das vorliegende Gesetz eine gute Sache ist, und es ist daher sehr zu begrüßen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.41

 


Präsident Hans Ager: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Johanna Auer.

 


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