BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 94

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

13.41

Bundesrätin Johanna Auer (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Die Novellen, die uns heute zur Beratung vorliegen, sind an und für sich ausreichend diskutiert worden und beinhalten im Wesentlichen Zitierungsanpassungen beziehungsweise Änderungen bei der Ab­solvierung des Unterrichtspraktikums.

Besonders erfreulich ist es, dass die dort gesetzten Maßnahmen eine Erleichterung für jene bringen, die ein Praktikum im Ausland oder anderswo gemacht haben. Jetzt ist dafür vermehrt die Anrechnung von bereits geleisteter Unterrichtsarbeit vorgesehen, und das ohne bürokratische Hürden. Das heißt: Entfall des Unterrichtspraktikums für Lehrerinnen und Lehrer, die bereits im Ausland tätig waren.

Pflichtschullehrer, die bereits als Lehrer gearbeitet haben, können nach Abschluss ihres Lehramtsstudiums an höheren Schulen unterrichten, ohne dass sie das Unter­richtspraktikum für Junglehrer absolviert haben.

Auch die Änderungen im Schulunterrichtsgesetz betreffend den freiwilligen Besuch eines 10. beziehungsweise eines 11. Schuljahres, ein freiwilliges unentgeltliches Nach­holen des Hauptschulabschlusses oder des Abschlusses der Polytechnischen Schule bis zum 18. Lebensjahr werden im positiven Sinn beurteilt, öffnet doch ein nachge­wie­sener Pflichtschulabschluss so manchen Weg zur Gestaltung einer gesicherten und geregelten Zukunft und ist – mitunter nicht immer, aber doch in den meisten Fällen – ein Garant für die Erhaltung eines Arbeitsplatzes und die Ausübung eines Berufes.

Wir von der SPÖ geben deshalb auch in diesem Plenum beiden Gesetzen unsere Zu­stimmung. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.43

 


Präsident Hans Ager: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Renate Kanovsky-Wintermann. – Ich erteile es ihr.

 


13.43

Bundesrätin Dr. Renate Kanovsky-Wintermann (Freiheitliche, Kärnten): Sehr geehr­te Frau Bundesministerin! Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann mich im Wesentlichen den Ausführungen meiner Vorredner anschließen. Es geht – wie bereits ausgeführt – um zwei Gesetzesmaterien, und zwar zum einen um die Änderung des Unterrichtspraktikumsgesetzes. Es soll nun auch den Pflicht­schul­lehrern die Möglichkeit geboten werden, dann, wenn sie einen weiteren Lehrabschluss nachholen, ein Lehramtsstudium absolviert haben, ohne zusätzliche Praxis sofort an einer AHS oder einer BHS zu unterrichten.

Insbesondere geht es auch darum, dass jene Lehrer, die im Ausland ihre Praxis ma­chen oder mindestens ein Jahr im Ausland unterrichten, und zwar an einer Schule, die mit jenen in Österreich vergleichbar ist, diese Auslandspraxis angerechnet bekommen.

Ich halte diesen Punkt für einen besonders wichtigen, denn ich meine, dass wir nicht nur von unseren Schülerinnen und Schülern Flexibilität und Mobilität einfordern kön­nen, sondern dass wir das selbstverständlich auch vorleben sollen. Ich meine, dass es ganz richtig ist, dass die Lehrer, die Kreativität und Mobilität an den Tag legen, dafür auch belohnt und nicht noch dazu bestraft werden, wie das vielleicht in den voran­gegangenen Jahren gewesen sein dürfte, obwohl das sicherlich nicht beabsichtigt gewesen ist.

Der zweite jetzt zur Verhandlung stehende Punkt betrifft die Änderung des Schul­unter­richtsgesetzes. Ich bin der Ansicht, dass es sehr wichtig ist, die Regelung betreffend die Schulpflicht in einer sogar verbesserten Form fortzuführen. Schulabgänger, die aus unterschiedlichen, oft sozialen Gründen den Schulabschluss nicht erreicht haben,


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite