BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 111

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einstecken. Das ist halt auch eine Spielregel hier in diesem Haus. (Neuerlicher Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir dürften bei dieser ganzen Sache eines nicht vergessen: Wenn man zitiert, dann sollte man dies richtig und vollständig tun. Liebe Kollegin Haunschmid, man sollte es also nicht so machen wie Sie. Sie haben hier die Debatte im Ausschuss am Montag angesprochen – wir waren ja alle gemeinsam dort –, und Sie haben gemeint, dass die Frage betreffend die Mittel im FLAF gestellt worden ist und dass dieser Fonds früher leer gewesen sein soll. – Ich weiß nicht, wo Sie diese Informationen herhaben. Die Frage hat darauf beruht, dass es vom Ministerium her die Sorge gegeben hat (Widerspruch der Bundesrätin Haun­schmid) – wir waren in der gleichen Sitzung; der Kollege neben Ihnen kann es auch bestätigen, er war ja auch dabei –, wie lange der FLAF diese Zahlungen tatsächlich noch leisten kann. – Also, wenn man schon zitiert und berichtet, dann sollte man das richtig machen und nicht verdrehen.

Das Kinderbetreuungsgeld als solches wird unsere Zustimmung erhalten – das ist kei­ne Frage –, weil es der richtige Weg ist, der richtige Schritt ist. Sie müssen uns aber schon gestatten, in diesem Zusammenhang auf einige Punkte hinzuweisen – und wir werden dann auch noch dazukommen, uns ein wenig die Unterschiede Niederöster­reich/andere Bundesländer zu Wien anzuschauen, wenn hier schon Kollege Riepl zitiert wurde. Ich habe einige dieser Zahlen auch ein bisschen im Kopf – Gott sei Dank! –, und daher kann ich Ihnen auch sagen, wie es in anderen Bundesländern im Verhältnis zu Wien aussieht.

Es kann meines Erachtens doch nicht der Weisheit letzter Schluss sein, was hier diesbezüglich auf dem Tisch liegt! Es sind da einige Dinge nicht so, wie wir uns das vorstellen, und es muss uns wohl auch gestattet sein, das nicht nur in klarer Form hier kundzutun, sondern auch Vorstellungen zu äußern, wie wir glauben, dass es besser gehen könnte. Man wäre an Ihrer Stelle vielleicht gar nicht so schlecht beraten, mitzudenken und zu sagen: Das ist vielleicht wirklich nicht so schlecht, darüber könn­ten wir reden!

Frau Staatssekretärin, wir haben mit diesem Gesetz eigentlich auch einige Ungerech­tigkeiten geschaffen. Das ist uns, glaube ich, beiden bewusst. Wenn wir etwa bei den Mehrlingsgeburten das Kinderbetreuungsgeld um 50 Prozent anheben, sind das bei Zwillingen in Wirklichkeit eben nur einmal 50 Prozent dazu oder zweimal 75 Prozent des Ganzen.

Eine Ungerechtigkeit ist es zweifelsohne auch, dass der Unterschied, ob die Geburten im Minutentakt erfolgen oder ein paar Monate dazwischen liegen – also ein Jahr in der Regel –, finanziell entsprechend viel ausmacht. Das ist ganz einfach nicht gerecht, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir haben als Wahlslogan von Ihnen immer gehört: Jedes Kind ist gleich viel wert!, aber ich kann nur feststellen: Offensichtlich gleich viel wert ist auch Ihre Art des Gedankenganges, was gleich viel wert ist, denn Zwillinge können nur zweimal gleich viel wert sein, wenn jeder 100 Prozent wert ist. Wenn ein Kind nur 50 Prozent wert ist und das andere 100 Prozent, meine sehr verehrten Damen und Herren, dann kann ich nicht davon ausgehen, dass jedes Kind gleich viel wert ist, wie Sie, sehr geehrte Frau Kollegin Haunschmid, das ja auch einige Male in Ihrer Rede betont haben.

Bis Ende März dieses Jahres gab es 78 500 Kinderbetreuungsgeldanträge, zirka 1 100 Zwillingsgeburten, zirka 30 Drillingsgeburten. – Das nur, um einmal die Größenordnung aufzuzeigen, über die wir hier sprechen. Mehrlingsgeburten bedeuten also in Wirk­lichkeit weniger Geld, und Ihr Slogan „Jedes Kind ist gleich viel wert“ – man kann es nur wiederholen – stimmt so nicht.

 


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