Frau Staatssekretärin Haubner hat gemeint, dass zum Kindergeld auch die Familienbeihilfe dazugezählt werden muss. Das war ihre Aussage, und man sieht, dass offensichtlich der Begriff Familienbeihilfe falsch ist, wie er im Moment für uns dargestellt wird, denn dieses Geld ist eine Leistung für Kinder und nicht eine Lebensabsicherung für die Eltern. Das heißt also, richtigerweise müsste dann auch diese Zahlung Kinderbeihilfe heißen.
Im Zusammenhang mit dieser Neuregelung stellt sich also bei Zwillingen die Frage, welches Kind zuerst auf die Welt gekommen ist und welches nachher, und welches Kind daher tatsächlich das volle Kindergeld bekommt.
Nicht geregelt sind aber auch andere Probleme, vom Kündigungsschutz angefangen – Kollege Winter hat schon auf einige Dinge hingewiesen. Ein ganz wichtiger Punkt, ein Punkt, der in vielen Gesprächen immer wieder auch von Vertretern der Regierungsparteien als durchaus sinnvoll und überlegenswert bezeichnet wurde, war die Frage, in welchem Zeitraum und zu welchem Zweck dieses Geld eigentlich herangezogen werden muss. Wenn man sagt: 30 Lebensmonate!, so ist das sicherlich ein erster Schritt, nur macht es doch zweifelsohne Sinn, dass wir, wenn wir schon von der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sprechen – und das ist für uns Sozialdemokraten immer einer der wichtigsten Punkte in diesem Zusammenhang –, hier flexibler werden.
Wir sollten den Familien, den Menschen die Möglichkeit geben, selbst zu entscheiden, wann für sie die neuralgischen Punkte sind. Wer kann es besser beurteilen als Mütter und Väter, deren Kinder schon erwachsen sind, dass es nicht nur die ersten Monate sind, sondern dass es noch andere wichtige Abschnitte gibt – wir denken hier zum Beispiel bis zum Schulbeginn –, wo diese Auszeiten vom Berufsleben noch mehr gefordert wären als gerade in den ersten 30 Monaten.
Daher haben wir auch bezüglich des Geldes – das den Menschen ja zusteht, ob 30 Monate oder innerhalb welchen Zeitraums auch immer – gesagt: Es gibt viele Bereiche – und auch das wurde heute schon erwähnt –, wo nur innerhalb kürzerer Zeit die Möglichkeit besteht, bei den Kindern zu Hause zu sein. Warum gibt es da nicht die Möglichkeit zu sagen, ab einem Jahr kann ich mir dieses Kinderbetreuungsgeld auch als ganze Summe auszahlen lassen? – Es gibt eine Menge von Möglichkeiten, von Varianten, wie es für die einzelnen Familien und auch für einzelne Berufsgruppen unterschiedlich Sinn macht und gut ist. Von dieser Flexibilität sprechen wir, und diese Flexibilität fordern wir – und diese Flexibilität vermissen wir eben.
Das Recht auf Elternteilzeit bis zum Ablauf des ersten Schuljahres des Kindes mit einem Rücktrittsrecht in die Vollzeitbeschäftigung ist für uns einer der ganz wichtigen Punkte. Warum? – Weil die Praxis zeigt, dass es gerade für Frauen – wir wissen schon, dass es bei den Männern aus bereits genannten Gründen nicht so oft der Fall ist, aber natürlich gilt das auch für Männer – wichtig ist, aus der Teilzeit- wieder in die Vollzeitbeschäftigung zurückgenommen zu werden.
Das ist ein Wunsch von uns, der durchaus seine Berechtigung hat, und ich weiß mich da auch mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Fraktionen durchaus einer Meinung, dass man in einem Betrieb nicht nur die Möglichkeit dazu haben sollte, sondern das Recht darauf. Das scheint uns ein ganz wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang zu sein.
Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder von AlleinerzieherInnen ab dem ersten Lebensjahr gehört hier ebenfalls dazu.
Kommen wir kurz dazu, was in Wien, Niederösterreich, Salzburg, Tirol, Oberösterreich oder wo immer anders oder nicht gleich ist – ich habe mir schnell noch ein paar Zahlen notiert, die belegen, wie es tatsächlich aussieht.
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