BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 127

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Ja, Europa schüttelt tatsächlich über diesen Beschaffungsvorgang den Kopf! Die Leu­te, die in dieser Branche tätig sind, wissen mehr darüber als das österreichische Par­lament, und sie wissen auch, warum sie den Kopf schütteln.

Herr Minister! Sie wissen das offenbar auch, weil Sie uns eben jenen Text, der die Grundlage Ihrer Jubelmeldungen war, nicht zugänglich machen wollen.

Aber ich darf auf noch etwas verweisen, und auch da, Herr Minister, sind Sie nicht mehr auf dünnem Eis unterwegs, sondern plantschen ganz kräftig im Wasser: Sie ha­ben uns bei der Beantwortung unserer Dringlichen Anfrage am 11. Juli, als natur­ge­mäß die Frage eine große Rolle gespielt hat, ob es nicht sinnvoll gewesen wäre, wenn es vor Unterzeichnung eine Diskussion über die Inhalte des Rechnungshofberichtes gegeben hätte, folgende Antwort gegeben: Sie hätten nicht die Zeit gehabt, auf den Rechnungshofbericht zu warten.

Herr Bundesminister! Nach allgemeiner Auffassung, wenn es sich der Herr Bundes­präsident nicht besonders gründlich überlegt, ob er das Budgetbegleitgesetz unter­schreibt, wird dieses am 7. August in Kraft treten. Davon sind wir noch ein Weilchen entfernt. Sie haben am 16. Juli, also fast vier Wochen vorher, den Rohbericht des Rech­nungshofes erhalten, den Sie wohl aus guten Gründen nicht öffentlich machen. Sie hätten also bis zu jenem 7. August, an dem Ihre Unterschrift frühestens in Kraft tritt, vier Wochen Zeit gehabt, den Rechnungshof-Rohbericht und seine Erkenntnisse zu über­prüfen und darüber auch einen Dialog mit der Opposition und der Öffentlichkeit zu führen. Vielleicht hätten Sie gute Argumente gehabt, aber Sie haben das offenbar sich selbst und dem Gegenstand nicht zugetraut.

Sehen Sie, meine Damen und Herren, hier sind wir ... (Bundesrat Mag. Himmer: Der Rechnungshof ist eine Ex-post-Kontrolle!) – Na und? Wenn der Beschaffungsvorgang, die Typenentscheidung und die Preise, die dabei erzielt wurden, zweifelhaft sind, dann ist es eigentlich schon ziemlich gleichgültig, was seither an Verhandlungsergebnissen produziert wurde. Natürlich ist es eine Ex-post-Kontrolle, das weiß jeder, das ist kein besonders origineller Zwischenruf, aber die Typenentscheidung ist in der Vergangen­heit gefallen, sie wird ex post, nämlich jetzt, kontrolliert. Was ist daran besonders be­merkenswert? Das ist selbstverständlich! (Weiterer Zwischenruf des Bundesrates Mag. Himmer.)

Herr Bundesminister! Wir befinden uns an der Grenze einer ernsten Rechtsdiskussion, die für diese Republik eine Bedeutung hat, die, so wichtig der Anlassfall ist, über den Anlassfall hinausgeht.

Der Anlassfall ist: Ich kann es nicht überprüfen, weil der Herr Bundesminister diesen Text geheim hält, aber der Rechnungshof scheint wie jeder Vernünftige, der sich im Bereich der Landesverteidigung interessiert und engagiert, davon auszugehen, dass zwar vom Leistungsvermögen her tatsächlich der Typhoon mit Abstand das modernste und insofern beste Gerät ist. Niemand hat in der ganzen Debatte, wer immer sich zu Wort gemeldet hat, diesen Sachverhalt in Zweifel gezogen. Wenn sich aber jemand, der sich mit einer Matratze auf den Fußboden seiner Wohnung bettet, weil er sich kein Bett leisten kann, einen Maserati kauft, dann wird man ihn für ein bisschen verrückt erklären.

Wenn sich jemand, der die Situation im Bundesheer und die Mangelerscheinungen in allen anderen Waffengattungen kennt, ernsthaft dafür entscheidet, für eine sehr be­grenzte Aufgabenstellung, also fliegender Fotoapparat (Bundesrat Steinbichler: Wel­che Waffengattung hätten wird denn anschaffen sollen?), tatsächlich das leistungs­fähigste, modernste und wirksamste, aber vor allem auch teuerste Gerät zu kaufen, dann ist das eine Fehlentscheidung! (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Steinbichler: Welche Waffengattung hätten wir anschaffen sollen?)

 


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