BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 187

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Ansprüche auf einen Nenner zu bringen. Aber ganz wichtig ist die Situation der Frauen in diesem Bereich. – Ich danke. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

12.11

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Herta Wimmler. Ich erteile ihr das Wort.

 


12.11

Bundesrätin Herta Wimmler (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates! Die Änderung des Öffnungszeiten­geset­zes in der zu beschließenden Regierungsvorlage soll den wirtschaftlichen Aspekt einer Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich haben und muss den Kaufkraftabfluss in unsere Nachbarstaaten verhindern. Da in diesen Ländern die Geschäfte meist län­ger offen haben, ist dies eine sehr logische Forderung gewesen.

Den Vorteil haben sicherlich Handelsketten und größere Betriebe so wie solche, die es sich leisten können, so lange offen zu halten. Den Vorteil haben aber auch die Kon­sumenten, die ohnehin am liebsten – ich sehe das immer wieder, das geht quer durch alle Altersschichten – 24 Stunden lang shoppen wollen, wann immer sie es können. Der Nachteil liegt bei vielen kleinen Betrieben, in denen meist der Inhaber, die In­haberin selbst länger im Geschäft stehen muss. Den Nachteil haben aber vor allem Alleinerzieherinnen und Handelsangestellte, die einen Vollarbeitszeitarbeitsplatz brau­chen, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. (Demonstrativer Beifall der Bun­desrätin Bachner.)

Zum einen stelle ich aber immer wieder fest, dass ein Teil der Frauen – jede Frau hat natürlich das Recht auf Arbeit – diese Tätigkeit als Zusatzerwerb ausübt und sich mit den Unternehmern die Arbeitszeit einteilen kann. Zum anderen gibt es, wie schon be­sprochen worden ist, viele Frauenberufe im Pflegebereich, im Tourismus, im Sicher­heits­bereich, wo es nicht möglich ist, familiengerechte Dienstzeiten zu haben.

Als Herr Kollege Schennach vorhin von der gemeinsamen Auszeit gesprochen hat, hat mich das daran erinnert, dass ich, als mein drittes Kind drei Jahre war und ich wieder arbeiten gehen wollte, Gott sei Dank das Glück hatte, mit meinem Gatten die Arbeits­zeit teilen zu können: er Vormittag, ich Nachmittag, ich am Vormittag den Haushalt, er am Nachmittag das Lernen mit den Kindern. Es ist gegangen, weil wir es uns so aus­gesucht haben und weil ich arbeiten wollte. Und die Auszeit war halt dann der Sonntag. Solange es eine ÖVP-Regierung gibt und wir christlich-soziale Grundwerte haben, hoffe ich doch, dass der Sonntag nicht angetastet wird, was leider Gottes in vielen Be­reichen schon sein muss, weil es nicht anders geht.

Wollen die Arbeitnehmer im Handel gute und zufriedene Mitarbeiterinnen haben, sind sie gefordert, mit der Gewerkschaft, den Betriebsräten und den Mitarbeiterinnen ge­meinsam sinnvolle Arbeitsmodelle auszuarbeiten, und es muss möglich sein, dies bei Kollektivvertragsverhandlungen einzuarbeiten. Dieses Gesetz gibt die Möglichkeit, abzuwägen, wann wir es brauchen, wie wir es brauchen und wo wir es brauchen. Vertreter vieler Landesregierungen haben sich jetzt schon mit den Sozialpartnern zu­sammengesetzt und versucht, gemeinsame Lösung zu finden. Ich weiß nur, dass es in der Steiermark der Frau Landeshauptmann am liebsten wäre, wenn alles so bliebe, wie es ist. Sie hat Landesrat Flecker beauftragt, Verhandlungen mit den Sozialpartnern auf­zunehmen. Ich denke, dass es da eine gute Lösung geben wird.

Für mich persönlich wäre es auch möglich, dass man in grenznahen Betrieben eine ganz andere Arbeitszeit hat als zum Beispiel bei uns in der Obersteiermark, das müsste sich abwägen lassen.

 


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