BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 214

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Zukunft die effizientesten Lösungen sowohl betreffend Ökologie als auch Ökonomie erzielen.

Ein wichtiger Punkt, den du auch schon angesprochen hast, ist das Verschlech­terungs­verbot, damit wir auch in Zukunft sauberes Wasser haben, denn es ist unser größtes Kapital sowohl für die Landwirtschaft als auch für die Wirtschaft und den Fremden­verkehr. Durch die neue Wasserrechtsgesetz-Novelle stellen wir die hohe Wasser­qua­lität langfristig sicher, denn wir wollen Vorsorge treffen für unsere Kinder, damit sie die gleiche Wasserqualität haben wie wir. Wir wollen schützen und nicht später sanieren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.54

 


Präsident Hans Ager: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kersch­baum. Ich erteile es ihr. (Bundesrat Boden: Die erste Rede? – Bundesrätin Kersch­baum – auf dem Weg zum Rednerpult –: Meine erste Rede zu diesem Thema!)

 


13.54

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Minister – meine erste Rede zu Ihnen offensichtlich. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zu Beginn meiner Ausführungen den Herrn Minister zitieren, und zwar aus seiner Rede zum Nationalrat zu diesem Thema, den Schlusssatz – es ist eigentlich nur ein Satz –:

„Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf diese drei Fragen: Schutz des Wassers vor den Menschen, Schutz der Menschen vor dem Wasser und wie nutzen wir zukünftig Wasser, gibt diese Wasserrechtsgesetz-Novelle die richtige Antwort.“

Für mich sind ein paar Antworten nicht ganz richtig, die Kollegin von der Sozial­de­mokratischen Partei hat schon sehr viel davon angeführt, daher erspare ich mir das.

Zum Punkt Schutz des Wassers vor den Menschen: Bisher musste alle drei Jahre ein Gewässerschutzbericht abgeliefert werden. Jetzt gibt es einen Bericht an die Europäische Union über Nitratbelastung, Gewässergüte et cetera, dieser wird aller­dings nur alle sechs Jahre abgeliefert. (Zwischenruf des Bundesrates Steinbichler.) Aber wir werden auch nicht so oft erfahren, wie es mit unseren Gewässern ausschaut.

Es gibt auch in diesem Bereich den Begriff „Stand der Technik“, und auch dieser Begriff wurde angepasst, und zwar an die Gewerbeordnung. Früher war im Was­serrecht der „Stand der Technik“ der höchste Stand der Technik, künftig werden auch Kosten und Nutzen mit eingerechnet.

Was mir auch ein Dorn im Auge ist: Diese Novelle zielt genau auf die zentrale Ab­wasserentsorgung ab und lässt wieder kaum Spielraum für die dezentrale Abwasser­entsorgung, die aber gerade im ländlichen Raum sehr wichtig wäre und auch Kosten sparen würde.

Das sind die falschen Antworten für mich im Bereich Schutz des Wassers vor den Menschen, aber auch im Bereich Schutz des Menschen vor dem Wasser gibt es welche. Wir haben voriges Jahr ein sehr schlimmes Hochwasser gehabt, es war ein 200-jähriges Hochwasser, aber nichtsdestotrotz werden jetzt die Abflussgebiete für Hochwasser mit den Werten für ein 30-jähriges Hochwasser festgelegt und nicht mit jenen eines 100-jährigen. Es ist darüber, soviel ich weiß, ziemlich lange diskutiert worden.

Wir haben auch in Korneuburg eine Fläche, die jetzt gewidmet werden soll, beim 30-jährigen als Maßstab kann sie gewidmet werden, beim 100-jährigen gäbe es Probleme. Wir werden sehen, wer die Schadenskosten tragen wird, sollte es irgendwann eine Überschwemmung in diesem Gebiet geben.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite