BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 213

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Wasserknappheit. Damit wurde mir von klein auf eingeprägt, sparsam und sorgsam mit dem Wasser umzugehen. Die Achtung davor blieb mir bis heute erhalten, und ich ver­suche, das auch an meine Kinder weiterzugeben.

In der Landwirtschaft denken wir stets im Zeitraum von Generationen und an einen sorg­samen Umgang mit unseren Ressourcen, sozusagen mit Grund und Wasser, weshalb wir auch an vielen Umweltprogrammen teilnehmen. Das zeigt auch der Schnitt: Österreich ist eigentlich jenes Land, das EU-weit die meisten Umweltpro­gram­me durchführt.

Der Mensch besteht größtenteils aus Wasser; so bedeutet Wasser Leben. Daher darf unser Wasser, unser Leben nie zum Spielball bei Verhandlungen werden. Wir müssen die Entscheidungen über unser Wasser in österreichischer Hand belassen, bei der österreichischen Bevölkerung und somit auch bei unserer Politik. (Allgemeiner Beifall.)

Meine Damen und Herren! Wir haben für unser Wasser die Verantwortung wahr­zunehmen. Wir haben heuer das Jahr ... (Zwischenruf bei der SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Das ist ihre erste Rede! – Bundesrätin Kerschbaum: Die zweite! – Bundesrat Boden: Zählen können wir selber auch! – Weitere Zwischenrufe.) – Die zweite.

Meine Damen und Herren! Wir haben die Verantwortung für unser Wasser wahrzu­nehmen. Wir haben heuer das Jahr des Wassers, und unser Minister Dipl.-Ing. Pröll und Bundeskanzler Wolfgang Schüssel haben gemeinsam die rot-weiß-rote Was­ser­charta herausgegeben und sich öffentlich zu unserem kostbaren Gut Wasser bekannt, und das finde ich wichtig.

Den bisher schon sorgsamen Umgang mit Wasser bei uns zeigen uns einige Eckdaten: 99 Prozent unserer Bevölkerung können durch Quell- und Grundwasser versorgt werden. 86 Prozent unserer Haushalte sind an öffentliche Abwasserreinigungsanlagen angeschlossen. 87 Prozent unseres Fließwassers haben Güteklasse II,1998 waren es nur 81 Prozent. In diesem kurzen Zeitraum haben wir solch eine Steigerung geschafft. Ich traue mich zu behaupten, dass uns die Wasserrechtsgesetz-Novelle, die wir heute beschließen, einen weiteren Qualitätssprung verschafft.

Die Europäische Union hat mit der Wasserrahmenrichtlinie im Jahr 2000 völlig neue Wege in der europäischen Gewässerpolitik eingeschlagen, denn nun soll europaweit der Gewässerschutz auf ein einheitliches Niveau gebracht werden. Dies ist vor allem angesichts der EU-Erweiterung von großer Bedeutung, denn die neuen Mitgliedstaaten müssen ebenfalls die Wasserrahmenrichtlinien umsetzen. Wir gehen in Richtung einer ganzheitlichen Sicht der Flussräume, ohne Abgrenzung wie bisher, sondern fluss­bezogen von der Quelle bis zur Mündung. Wir denken grenzüberschreitend, denn Um­welt- und auch Wasserverschmutzung machen vor nationalen Grenzen nicht halt.

Die Wasserrahmenrichtlinie stellt eine Planungsrichtlinie dar, die keine starren Vor­gaben zur Erreichung der Ziele enthält. Die verbindlichen ökologischen Ziele sollen durch Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne für die Flusseinzugsgebiete erreicht werden, wobei nun Umwelt- und Naturschutzverbände, Gemeinwirtschaft und auch Bürger mit einbezogen werden. Alle sollen sich aktiv beteiligen können, um unser kostbares Wasser zu schützen, denn wir wollen alle Gewässer schützen, egal ob Bäche, Seen, Feuchtgebiete oder Moore.

Für mich als Waldviertlerin stellt sich auch oft die Frage, ob es wirklich sinnvoll ist, lange Wasserleitungen durch den Granit zu legen, ob das wirklich die besten Lösungen sind.

Die Eckpunkte dieser Novelle sind Rahmenbedingungen, wobei der ganzheitliche Lösungsansatz nun im Mittelpunkt steht. Da ist insbesondere, glaube ich, der ländliche Raum gefordert, seine Gestaltungsmöglichkeiten offensiv zu nützen, damit wir in


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite