BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 212

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Dem Wunsch der SPÖ nach einer umfangreichen parlamentarischen Behandlung im Herbst, welche die Ausmerzung von Schwachpunkten ermöglicht hätte, wurde von der VP/FP-Koalition unverständlicherweise nicht entsprochen, obwohl die nationale Um­setzungsfrist erst Ende Dezember abläuft.

Die nationale Umsetzung garantiert trotz Verschlechterungsverbot nicht den hohen Stand der Wasserreinhaltung in Österreich. Darüber hinaus wird die unzureichende Grundwassersanierung in Österreich fortgeführt. Auf eine Verbesserung des Hoch­wasserschutzes auf Grund der Erfahrungen im Vorjahr wurde ebenfalls verzichtet.

An sich ist die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ins Wasserrechtsgesetz eine der größten und umfassendsten Novellen, die es in letzter Zeit in diesem Bereich ge­geben hat, und prinzipiell sind das Verschlechterungsverbot des Gewässerzustandes und das Ziel, alle Gewässer EU-weit zu verbessern oder in einen guten Zustand zu bringen, eine positive Initiative für die Umwelt, leider weist aber die Umsetzung ins österreichische Wasserrechtsgesetz aus unserer Sicht einige Defizite auf, weshalb wir dieser Novelle nicht unsere Zustimmung erteilen.

Was mir an der Vorlage aufgefallen ist – und das ist auch einer unserer Kritikpunkte –, das sind die vielen mit großem Interpretationsspielraum verwendeten Formulierungen. Bei großzügiger Auslegung der Gesetzesstellen kann es zu einer Verschlechterung in dem sehr sensiblen und für uns wichtigen Gewässerschutzbereich kommen.

Noch eine kurze Äußerung zu den Wasserrahmenrichtlinien der Europäischen Union, wel­che eine sehr wichtige Maßnahme zum Schutz des Wassers sind. Leider wurde hier bei der Umsetzung dieser Richtlinien bewirkt, dass beim Grundwasserschutz nicht mehr sehr gut flächendeckende Trinkwasserqualität das Ziel ist.

Mit der Ausräumung des Wasserwirtschaftsfonds wurde den Gemeinden nichts Gutes getan, man ließ die Gemeinden ausbluten, denn obwohl ein äußerst hoher Investitions­bedarf in der Wasserwirtschaft besteht, wurden die Förderungen erheblich gesenkt. (Zwischenruf des Bundesrates Steinbichler.)

Wenn die Städte und Gemeinden die Finanzierung der notwendigen Investitionen aus diesem Grund nicht mehr selbst schaffen, werden als Ausweg die heute kommunal organisierten Wasserver- und -entsorgungsbetriebe an Großinvestoren verkauft. Ich weiß nicht, was Sie davon halten, aber ich schließe eindeutig daraus: Die Wasser­wirtschaft soll in Zukunft privatisiert werden.

Im Prinzip wird von dieser Bundesregierung die Belastungspolitik fortgeführt, wie man daran sieht.

Mit dieser Novelle wird somit nicht mehr der hohe Stand der Wasserreinhaltung in Österreich garantiert, und darüber hinaus gibt es weiterhin auch eine unzureichende Grund­wassersanierung. Auch deshalb lehnen wir Sozialdemokraten diese Gesetzes­vorlage ab. (Beifall bei der SPÖ.)

13.47

 


Präsident Hans Ager: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Diesner-Wais. – Bitte.

 


13.48

Bundesrätin Martina Diesner-Wais (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Minis­ter! Meine Damen und Herren des Bundesrates! Ich habe mich zur Wasser­rechts­gesetz-Novelle 2003 zu Wort gemeldet, weil mir als Waldviertler Bäuerin das Wasser und somit die Trinkwasserqualität ein großes Anliegen sind.

Ich kann mich noch an meine Kindheit erinnern, daran, dass wir einen Hausbrunnen hatten – die öffentliche Wasseraufbereitung kam erst später. Wir hatten ständig


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