BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 211

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Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Hans Ager: Ich danke für die Berichterstattung.

Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. Wünscht jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Dies ist auch nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

41. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz 1959 und das Wasserbautenförderungsgesetz 1985 geändert werden sowie das Hydrografiegesetz aufgehoben wird (121 und 166/NR sowie 6842/BR der Beilagen)

 


Präsident Hans Ager: Wir gelangen nun zum 41. Punkt der Tagesordnung.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Dr. Liechtenstein übernommen. Ich bitte um den Bericht.

 


Berichterstatter Dr. Vincenz Liechtenstein: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Um­welt und Wasserwirtschaft über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz 1959 und das Was­serbautenförderungsgesetz 1985 geändert werden sowie das Hydrografiegesetz aufgehoben wird.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich erspare mir daher dessen Verlesung.

Der Ausschuss stellt nach Beratung mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Ein­spruch zu erheben. – Ich danke.

 


Präsident Hans Ager: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich als Erste Frau Bundesrätin Auer. Ich erteile ihr dieses.

 


13.43

Bundesrätin Johanna Auer (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Man kann einfach nicht daran vorbeischauen: Mit der vorliegenden Novelle ist dieser VP/FP-Koalition ein unverantwortliches Durchpeitschen einer Jahrzehntenovelle anzulasten.

So ist die Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern nach dieser Wasserrechts­novelle weitgehend ungeklärt, obwohl durch die Umsetzung der Wasserrahmen­richt­linie ein völlig neues Regime für die Wasserreinhaltung der österreichischen Gewässer eingeführt wird.

 


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