BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 210

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

dass dann, wenn irgendwo in der Hygiene etwas passiert, das österreichische „Bratl“, der Rinderbraten, das Gemüse und das Obst schuld sind.

Herr Kollege Reisenberger, ich bin sehr froh, dass du das Tierschutzthema ange­sprochen hast. Der Leo Steinbichler hat überhaupt nie gesagt, nach einem Monat Hun­de und Katzen weg, lieber Freund. Aber das gefällt mir so, dass du dich da hinreißen lässt, und das ist mir auch viel lieber. Leider ist Kollege Boden nicht da, dass er selbst einmal hört, wie es gelaufen ist.

Ich habe bei jeder Aussage, bei jeder Pressemeldung vorweg gesagt: 99 Prozent der Tierhalter zeigen uns, wie es richtig geht. Die kümmern sich um ihre Katze, die kümmern sich um ihren Hund, die füttern ihren Hund, die betreuen und pflegen ihn und setzen ihn nicht auf die Straße. Ich verurteile jene Tierhalter, die Hunde und Katzen aussetzen. Was sind das für Tierbesitzer, was sind das für Tierliebhaber, was tun sie dem Tier an? Ich bin auch nicht dafür, dass man Tiere jahrelang in Zwingern hält, denn dann sind sie noch ärmer, dann sind sie vergleichbar mit den chinesischen Mondbären. Ich will artgerechte Tierhaltung auch bei den Haustieren. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Reisenberger: Du willst Strafen für die Halter von Tieren wie Hunden und Katzen, aber die Besitzer von Pythonschlangen lässt du leben!)

13.39

 


Präsident Hans Ager: Ich möchte ersuchen, dass die Bestimmungen der Geschäfts­ordnung eingehalten werden. Das waren beide keine tatsächlichen Berichtigungen. Tatsächliche Berichtigungen sind etwas anderes.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist ge­schlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Dies ist auch nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu er­heben, ist somit angenommen.

40. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert wird (170/A und 192/NR sowie 6841/BR der Beilagen)

 


Präsident Hans Ager: Wir gelangen nun zum 40. Punkt der Tagesordnung.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Ing. Klamt übernommen. Ich bitte um den Bericht.

 


Berichterstatter Ing. Gerd Klamt: Herr Präsident! Herr Minister! Ich bringe den Be­richt des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohnungsgemeinnüt­zigkeitsgesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, sodass ich auf dessen Verlesung ver­zichte.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite