Auch dieser Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher sogleich zur Antragsformulierung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichte.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zum Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Konecny. – Bitte.
15.19
Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Ich habe mich nicht deshalb zu Wort gemeldet, um Ihnen mitzuteilen, dass die Sozialdemokraten diesen beiden Vorlagen ihre Zustimmung geben werden, sondern um einige Worte, die sich mit dieser Vorlage gut in Einklang bringen lassen, zur Frage des Bundesimmobilienvermögens und seiner Verwertung zu sagen.
Wenn wir dem Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz über Immobilienfonds unsere Zustimmung geben, dann schaffen wir damit eine Einrichtung, die grundsätzlich zu begrüßen ist, insbesondere auch deshalb, weil sie ein innerstaatliches österreichisches Gegengewicht gegen durchaus in unserem Land vermarktete internationale Fonds schafft und umgekehrt Anlagemöglichkeiten bei österreichischem Grundeigentum schafft, wie sie derzeit nur ausländische Fonds wahrnehmen konnten. – So weit, so gut.
Es gibt seit Monaten in sich zuspitzender Form eine Diskussion über jenen Teil des Bundesimmobilienvermögens, das der Bund vor geraumer Zeit der Bundesimmobiliengesellschaft übertragen hat, und es gibt – vielleicht kann der Herr Staatssekretär etwas dazu sagen – eine grundsätzliche Übereinkunft darüber, dass entweder durch die BIG, allenfalls auch durch die ÖIAG, hier eine Totalverwertung dieses Blocks angestrebt wird. Es überrascht mich zwar, dass ich heute der Tagespresse entnehme, dass die BIG für die Wiener Tranche Abnehmer sucht – 800 Wohnungen im Arsenal und einiges andere –, aber die Absicht – und sie wurde öffentlich erklärt –, hier zu einer Totalverwertung zu gelangen, steht zumindest im Raum.
Wenn man sich das Volumen dieser Tranche anschaut – 62 000 Wohnungen, 41 Sonderimmobilien, viele 1000 m2 Bauland –, wird man feststellen, dass, und ich sage das ganz ehrlich, im Rahmen dieser Transaktionen bisher Beträge genannt worden sind, die so niedrig sind, dass sie einmal mehr Verdacht erwecken. Wenn man dieses Quantum an Wohnraum – und man kann die Zahlen, die genannt wurden, ja durch Quadratmeter dividieren – offensichtlich zu Preisen abzusetzen beabsichtigt, die deutlich unter denen von miesesten Nachkriegsbauten liegen, dann klingeln die Alarmglocken.
Es besteht also – auch diese Absicht ist halböffentlich, nicht zitierbar, aber in den Zeitungen vorgekommen – die Absicht, im Rahmen des jetzt geschaffenen gesetzlichen Rahmens möglicherweise einen solchen Immobilienfonds zu schaffen, der diese Tranche am Bundesvermögen, zwischengeparkt bei der BIG, übernehmen soll. Die Eigentümerschaft an diesem Fonds würde die Möglichkeit eröffnen, diese Tranche dann in einem – an wen auch immer – weiterzugeben.
Ich habe nicht die Absicht, hier breit ausladend Vermutungen auszusprechen, sondern ich wollte den Herrn Staatssekretär nur wissen lassen, dass wir mit großer Aufmerksamkeit diese sich abzeichnende Transaktion verfolgen, dass wir ihn – während der ruhigen Sommermonate wird er ja Gelegenheit haben, dazu eine zugegebenermaßen ausführliche Anfragebeantwortung vorzubereiten – sehr ins Detail gehend fra-
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