Ich bitte nun jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies wieder die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Weingesetz 1999 geändert wird.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
48. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2003 betreffend ein Übereinkommen über die Errichtung des Joint Vienna Institute (88 und 138/NR sowie 6849/BR der Beilagen)
49. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Immobilienfonds (Immobilien-Investmentfondsgesetz – ImmoInvFG) erlassen und mit dem das Bankwesengesetz, das Investmentfondsgesetz 1993, das Kapitalmarktgesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz, das Pensionskassengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Körperschaftsteuergesetz 1988 geändert werden (97 und 139/NR sowie 6850/BR der Beilagen)
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 48 und 49 der Tagesordnung, über welche die Debatte wieder unter einem abgeführt wird.
Die Berichterstattung über die Punkte 48 und 49 hat Frau Bundesrätin Bachner übernommen. – Ich darf um die Berichte bitten.
Berichterstatterin Roswitha Bachner: Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2003 betreffend ein Übereinkommen über die Errichtung des Joint Vienna Institute.
Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher sogleich zur Antragsformulierung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bringe weiters zu Tagesordnungspunkt 49 den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Immobilienfonds (Immobilien-Investmentfondsgesetz – ImmolnvFG) erlassen und mit dem das Bankwesengesetz, das Investmentfondsgesetz 1993, das Kapitalmarktgesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz, das Pensionskassengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Körperschaftsteuergesetz 1988 geändert werden.
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