15.12
Bundesrätin Johanna Auer (SPÖ, Burgenland): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Mir von der SPÖ verbleiben noch 35 Minuten Redezeit. (Heiterkeit und Zwischenrufe bei der SPÖ.) Es würde mir aber sicherlich nicht schwer fallen, diese auszuschöpfen, denn ich bin geborene Rusterin und weiß daher ziemlich gut Bescheid über dieses Thema; Herr Kollege Fasching wird mir das bestätigen. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: 30 Minuten über Wein zu reden ist sicherlich schön!)
Mein Vorredner, Herr Ing. Haller, hat bereits sehr viel über das Thema Wein ausgeführt und auch darüber gesprochen, was ich vermitteln wollte. – In diesem Weingesetz wurden Maßnahmen umgesetzt, die wir bereits in Verhandlungen im Jahr 1999 eingebracht haben, die damals aber leider nicht zur Umsetzung gelangten.
Der Konsument wird in Zukunft auf Grund der neuen Möglichkeiten der Etikettierung und auch des Verzeichnisses der Weinbehandlungsmittel besser in Kenntnis gesetzt. Ich habe es schon angeführt: Wie Wein erzeugt wird, brauche ich hier nicht mehr zu erklären, wir sind ein geschultes Gremium, wir lassen uns ihn lieber schmecken. (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Böhm.) In der Freizeit natürlich, das möchte ich hinzufügen.
Um aber unser kostbares Gut und Produkt entsprechend vermarkten zu können, müssen die teilweise noch nicht zur Umsetzung gelangten Verordnungen vollzogen werden – dazu haben Sie auch schon zustimmend genickt, Herr Bundesminister! –, damit auch in Österreich alle Verordnungen auf europäischer Ebene in Kraft sind.
Die vorliegende Weingesetz-Novelle sichert die Errichtung einer zentralen Weindatenbank, bringt neue Kennzeichnungsbestimmungen sowie Transparenz bei Weinbehandlungsmitteln. Wie schon gesagt: Diese neue Vorlage findet auch unsere Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP und der Freiheitlichen.)
15.14
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.
Die Abstimmung erfolgt getrennt über die Beschlüsse des Nationalrates.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2003 betreffend ein Übereinkommen zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein samt Note.
Da der vorliegende Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist somit angenommen.
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