BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 247

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

um ein Handzeichen. – Es ist dies wieder Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

58. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2003 betreffend ein Abkommen zwi­schen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Aserbaidschan über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit in Zollsachen (95 und 148/NR sowie 6859/BR der Beilagen)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 58. Punkt der Tagesordnung.

Die Berichterstattung hat Herr Kollege Giefing übernommen. Ich darf ihn um den Bericht bitten.

 


Berichterstatter Johann Giefing: Ich darf den Bericht des Finanzausschuss über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2003 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Aserbaidschan über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit in Zollsachen bringen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich verzichte daher auf dessen Ver­lesung und komme sogleich zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2003 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichterstattung.

Wortmeldungen liegen keine vor.

Wünscht jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall.

Ich nehme an, auch der Berichterstatter will nicht das Wort ergreifen. – So ist es.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

*****

Die Tagesordnung, soweit sie uns bis jetzt vorgelegen ist, haben wir abgearbeitet. Es steht uns nun die Behandlung der Dringlichen Anfrage bevor, die üblicherweise spätestens um 16 Uhr aufgerufen wird. Ich habe aber soeben erfahren, dass der Herr Bundesminister für Landesverteidigung aus seinem Urlaub nach Wien zurückgeholt wird. Die Maschine, mit der er kommt, ist im Anflug, er ist noch nicht in Wien. Ich ersuche Sie daher, die Geduld aufzubringen und zu warten, bis der Herr Bundes­minister im Haus ist. Wir werden dann sofort die Dringliche Anfrage aufrufen.

Die Sitzung ist bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Herr Bundesminister eintrifft, unter­brochen.

(Die Sitzung wird um 15.54 Uhr unterbrochen und um 16.27 Uhr wieder aufge­nommen.)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite