BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 248

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Dringliche Anfrage

der Bundesräte Albrecht Konecny, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Landesverteidigung betreffend Veröffentlichungen des Rechnungs­hof-Rohberichtes – rechtliche und politische Konsequenzen (2109/J-BR/03)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung über die Dringliche Anfrage der Bundesräte Professor Konecny, Kolleginnen und Kolle­gen an den Herrn Bundesminister für Landesverteidigung.

Da diese inzwischen allen Bundesräten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch die Schriftführung.

Ich erteile Herrn Bundesrat Professor Konecny als erstem Anfragesteller zur Begrün­dung der Anfrage das Wort. – Bitte.

 


16.27

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Wir haben uns gestern im Rahmen einer Dringlichen Anfrage mit dem Rohbericht des Rechnungshofes betreffend den Beschaffungsvorgang Abfangjäger, Kampfflugzeuge ausführlich beschäftigt. Es ist während dieser Debatte eine bemerkenswerte neue Tatsache zu Tage gekommen, auf die Sie Kollege Gruber in der Debatte aufmerksam gemacht hat. Sie haben es vorgezogen, nach Verlesung Ihrer Antwort zu Beginn nicht mehr in die Auseinandersetzung einzugreifen, und Sie haben diese Tatsache, die Ihnen Kollege Gruber zur Kenntnis gebracht hat, nicht für wert erachtet, darauf in irgendeiner Weise einzugehen.

Das ist einer und der wichtigste Grund, warum es eine zweite Auflage dieser Dring­lichen Anfrage gibt. Herr Bundesminister – das ist natürlich der Kern unserer Auseinandersetzung, die wir haben –, der Rohbericht des Rechnungshofes, von dem Sie gestern und bei anderen Gelegenheiten wortreich versichert haben, dass er nicht einfach ein Diskussionsgegenstand sein kann, ist in einer für jede Staatsbürgerin und für jeden Staatsbürger einsehbaren Form publik gemacht worden.

Wir haben das – ich komme auch darauf noch kurz zurück –, was in den letzten Tagen in Wiener Journalistenkreisen zirkuliert ist, auch gekannt, aber wir haben die in dieser Kurzfassung des Rohberichtes enthaltenen Feststellungen aus guten Gründen nicht zum Gegenstand unserer Argumentation gemacht – ich werde es aber gerne heute nachholen –, weil wir uns nicht zum Teil eines letztlich rechtswidrigen Vorganges machen wollten.

Wenn nun aber die Kurzfassung des Rechnungshofberichts im Internet steht, ist nicht nur die Frage zu stellen, wie diese dort hinkommt, sondern es ist damit auch eine hinreichende Öffentlichkeit erreicht, und ich beabsichtige daher, ohne im Geringsten das Gefühl zu haben, damit rechtswidrig zu handeln, auch die Argumentation, die darin enthalten ist, in unsere heutige Debatte einzubringen.

Lassen Sie mich zunächst einmal dennoch ein paar grundlegende Tatsachen fest­stellen, und sie damit nicht außer Streit stellen, aber klar machen, dass sie nicht Ge­genstand unserer Diskussion mit Ihnen und unserer Dringlichen Anfrage sind.

Sie haben uns gestern in einer, wie ich meine, unpassenden Weise, aber das ist natür­lich meine Meinung, unterstellt, dass wir die Sicherheit Österreichs sozusagen gering


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