Bundesrat Stenographisches Protokoll 701. Sitzung / Seite 34

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Ein Jahr später werden wir von einer extremen Dürre heimgesucht. Das heiße, nieder­schlagsarme Wetter im Sommer war für viele sicherlich besonders schön – denken wir etwa an den Tourismus und die Getränkeindustrie –, aber in der Landwirtschaft hinter­ließ das heiße Wetter ohne Regen große Schäden.

Im Getreideanbau gab es bereits große Einbußen. Im Kartoffelanbau, insbesondere im Stärkebereich, rechnen wir mit 30 bis 40 Prozent Minderertrag. Im Ackerbau besteht die Möglichkeit einer Ernteversicherung, die aber nicht wirklich die Schäden abdeckt: Bei einem hundertprozentigen Ernteausfall kann der Bauer maximal 20 Prozent erhal­ten. Der gesamte Ernteausfall wird auf zirka 300 Millionen € geschätzt.

Besonders katastrophal sind die Schäden im Grünlandbereich. In meiner Gegend, im Waldviertel, konnte nur der erste Schnitt eingefahren werden, und davon 20 Prozent weniger – der zweite und dritte Schnitt fielen gänzlich aus. Dies hat zur Folge, dass es im Winter zu einer Futterknappheit kommen wird, und daher müssen Raufuttermittel wie Heu und Stroh zugekauft werden. Die Dürre machte aber auch vor anderen Län­dern nicht halt, und daher werden die Preise für Futtermittel noch steigen.

Sie werden sich nun die Frage stellen: Warum gibt es keine Versicherung für das Grünland? – Ich muss Ihnen sagen, sehr viele Bauern hätten lieber eine Versicherung abgeschlossen, als nun wieder als Bittsteller dazustehen, aber bis jetzt besteht keine Möglichkeit dazu.

Meine Damen und Herren! Ich möchte Ihnen allen herzlichen Dank dafür aussprechen, dass alle Fraktionen im Finanzausschuss dem Antrag zugestimmt haben, die 3 Millio­nen seitens des Bundes bereitzustellen; diese Summe wird dann auch von den Bun­desländern zur Verfügung gestellt werden. Dieses Geld wird aber nicht breit gestreut, sondern es erhält nur jener etwas, der Futter zukauft und das mit Rechnung belegt und einen Antrag stellt. Die Entschädigung beträgt pro Hektar mindestens 150 € und pro Betrieb maximal 3 000 €. Diese Dürrehilfe ist sicher nur ein Tropfen auf den heißen Stein, soll aber dazu beitragen, dass die geschädigten Bauern nicht Teile ihrer Tierbe­stände zum Verkauf bringen müssen und dadurch einen großen Preisverfall im Rinder­bereich einleiten.

Ich danke Ihnen, dass Sie alle die bedrohliche Lage in der Landwirtschaft erkannt haben und dass wir durch diesen Beschluss gemeinsam einen kleinen Beitrag dazu leisten können, schlimme Auswirkungen zu verhindern. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

10.22

 


Präsident Hans Ager: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Bundesrat Winter. Ich erteile ihm dieses.

 


10.23

Bundesrat Ernst Winter (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir heute über Kata­strophenschäden reden, dann muss meiner Meinung nach auch für den Katastrophen­schutz in der Zukunft Platz in der Debatte sein – er wird ein wichtiges Thema sein müssen.

Ich darf Ihnen sagen, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir als sozialdemokra­tische Fraktion werden dem Beschluss des Nationalrates vom 24. September 2003, mit dem das Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz und das Kata­strophenfondsgesetz 1996 geändert werden, unsere Zustimmung erteilen.

Ich kann aus eigener Erfahrung seit der Hochwasserkatastrophe im Vorjahr im Kamp­tal, von der viele meiner Bezirksbewohner und auch viele Freunde betroffen waren, sagen, dass die Hilfe für die Opfer damals wie heute eine politische und auch mensch-


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