Bundesrat Stenographisches Protokoll 701. Sitzung / Seite 60

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sind, von der Wahl ausgeschlossen sind. Das war bisher schon ungerecht und wider­sprach auch der Einführung des Wahlalters.

Bei einer Dezemberwahl konnten zum Beispiel 80 000 Personen, per Verfassung wahl­berechtigt, nicht wählen. Dies bedeutete in der Praxis, dass all jene, die zu Beginn des letzten Jahres 18 Jahre alt geworden sind, zum ersten Mal mit knapp 23 Jahren an einer Nationalratswahl teilnehmen konnten und durften. Im Zusammenhang mit dem Zentralen Melderegister kann in Zukunft durchaus sichergestellt werden, dass das neue System zum Stichtag der Wahl auch funktioniert. Ich freue mich daher, dass nun die Vernunft gesiegt hat und junge Menschen, die das Wahlalter zum Wahltag erreicht haben, ihr Wahlrecht auch tatsächlich ausüben können.

Über eine Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre ist auch heute schon viel gesprochen worden. Ich sehe das als ersten Schritt, der logische zweite Schritt muss die Möglich­keit sein, tatsächlich mit 16 zu wählen, denn Demokratie ist ein Recht auf Mitbestim­mung, Demokratie ist kein Recht des Alters. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

12.07

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

4. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 24. September 2003 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Konsumenten­schutzgesetz geändert werden (Zivilrechts-Änderungsgesetz 2004 – ZivRÄG 2004) (173 d.B. und 212 d.B. sowie 6865/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Auer. Ich bitte um den Bericht.

 


Berichterstatterin Johanna Auer: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatsekretärin! Hohes Haus! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 24. September 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das all­gemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden (Zivilrechts-Änderungsgesetz 2004).

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher zur Antragstellung:

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Oktober 2003 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gehen in die Debatte ein.

 


Als erste Rednerin ist Frau Bundesrätin Giesinger vorgesehen. Ich erteile ihr das Wort.

 


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