Bundesrat Stenographisches Protokoll 701. Sitzung / Seite 64

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

5. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 24. September 2003 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem ein Bundesgesetz über Eigenkapital ersetzende Gesellschafterleis­tungen (Eigenkapitalersatz-Gesetz – EKEG) geschaffen wird sowie mit dem die Konkursordnung, die Ausgleichsordnung, das Unternehmensreorganisationsge­setz und das Übernahmegesetz geändert werden (Gesellschafts- und Insolvenz­rechtsänderungsgesetz 2003 – GIRÄG 2003) (124 d. B. und 211 d. B. sowie 6866/BR d. B.)

6. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 24. September 2003 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Dis­ziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das Bundesgesetz über den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassung von europäischen Rechtsanwälten in Österreich sowie die Notariatsordnung geändert werden (174 d. B und 213 d. B. sowie 6867/BR d. B.)

7. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 24. September 2003 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Bundesgesetz über die Umstellung des Grundbuchs auf auto­mationsgestützte Datenverarbeitung und die Änderung des Grundbuchsgesetzes und des Gerichtskommissärsgesetzes (Grundbuchsumstellungsgesetz – GUG) geändert wird (GUG-Novelle 2003) (193 d. B und 214 d. B. sowie 6868/BR d. B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zu den Punkten 5 bis 7 der Tagesord­nung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Die Berichterstattung über diese Punkte hat Frau Bundesrätin Schlaffer übernommen. Ich bitte sie darum.

 


Berichterstatterin Anna Schlaffer: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretä­rin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 24. September 2003 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Eigenkapital ersetzende Gesellschafter­leistungen – Eigenkapitalersatz-Gesetz – geschaffen wird sowie mit dem die Konkurs­ordnung, die Ausgleichsordnung, das Unternehmensreorganisationsgesetz und das Übernahmegesetz geändert werden – Gesellschafts- und Insolvenzrechtsänderungs­gesetz 2003.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher sogleich zur Antrag­stellung:

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Oktober 2003 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


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