Bundesrat Stenographisches Protokoll 701. Sitzung / Seite 65

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ich bringe weiters den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Natio­nalrates vom 24. September 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Rechts­anwaltsordnung, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das Bundesgesetz über den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassung von europäischen Rechtsanwälten in Österreich sowie die Nota­riatsordnung geändert werden.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich verzichte daher auf die Verlesung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Oktober 2003 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zuletzt bringe ich den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Natio­nalrates vom 24. September 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­gesetz über die Umstellung des Grundbuchs auf automationsgestützte Datenverarbei­tung und die Änderung des Grundbuchsgesetzes und des Gerichtskommissärsge­setzes – Grundbuchsumstellungsgesetz – geändert wird.

Da Ihnen auch dieser Bericht schriftlich vorliegt, beschränke ich mich wiederum auf die Antragstellung:

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Oktober 2003 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammen­gezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Erste Rednerin ist Frau Bundesrätin Ilse Giesinger. Ich erteile ihr das Wort.

 


12.24

Bundesrätin Ilse Giesinger (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Hoher Bundesrat! Ich möchte von diesen drei Tages­ordnungspunkten zwei Tagesordnungspunkte herausgreifen und über diese sprechen.

Als Erstes möchte ich zum Insolvenzrechtsänderungsgesetz Stellung nehmen. Da der Oberste Gerichtshof aus dem Gesellschaftsrecht ableitet, dass von Gesellschaftern gewährte Kredite in einer Krise nicht zurückgefordert werden können, wird das mit diesem Gesetz nun auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Somit besteht für Gesell­schafter Rechtssicherheit, wenn sie dem Unternehmen Kredite gewähren, und das ist sehr, sehr wichtig.

Als Zweites möchte ich zum Grundbuchsumstellungsgesetz einige Worte sagen. Durch dieses Gesetz wird eine elektronische Urkundensammlung im Grundbuch ermöglicht. Im Firmenbuch sind die gesetzlichen Voraussetzungen bereits erfüllt. Dadurch ist es möglich, dass ab 2004 Online-Abfragen auf die Urkunden des Firmenbuches und des Grundbuches möglich werden. Allerdings sind für die Grundbuchsabfrage Verwaltungs­abgaben zu entrichten, die von den beiden Bundesministern für wirtschaftliche Angele­genheiten und Justiz im Einvernehmen noch festzusetzen sind. Die Firmenbuchab­frage kostet derzeit 2 € pro Urkunde, und ich nehme an, dass dieser Preis beim Grund­buch nicht höher werden wird.

Ich möchte jedoch bei dieser Gelegenheit erwähnen, dass zum Beispiel bei einer grundbücherlichen Sicherstellung eines Kredites 1,2 Prozent der Kreditsumme für die Eintragung bezahlt werden müssen. In letzter Zeit verlangen Banken – auch auf Grund negativer Erfahrungen – vermehrt grundbücherliche Sicherstellungen. Dies bedeutet in der Praxis, dass ein Kreditnehmer, zum Beispiel eine Firma, bei einem Kredit von


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite