500 000 € an Eintragungsgebühr 6 000 € bezahlt. Man muss sich das einmal überlegen: 6 000 € nur an Eintragungsgebühr!
Dies ist meiner Meinung nach untragbar. Ich fordere die zuständigen Stellen auf, hier so schnell wie möglich eine Änderung herbeizuführen! Ich bitte auch Sie, Frau Staatssekretärin, dies mit dem Justizminister zu besprechen. Es bleibt ja nicht nur bei dieser 1,2-prozentigen Eintragungsgebühr; dazu kommen noch 0,8 Prozent Kreditsteuer sowie verschiedene Bankspesen, auch für die Erstellung des Vertrages und so weiter, sodass dann bis zu zirka 3 oder 4 Prozent an Spesen hinzukommen, wenn man einen Kredit aufnimmt, und das ist meiner Meinung nach untragbar. Gerade auch für kleine Gewerbetreibende kann das tödlich sein, oder es wird ihnen überhaupt nicht mehr möglich sein, einen Kredit aufzunehmen. Daher ersuche ich, dies möglichst zu minimieren und zu reduzieren, weil ich denke, dass die grundbücherliche Eintragung ja nicht so lange dauert, dass zum Beispiel bei 500 000 € dann 6 000 € gerechtfertigt wären.
Abschließend möchte ich zu diesem Punkt
erwähnen, dass wir in der Politik die Rahmenbedingungen in
verantwortungsvoller Weise erstellen müssen – vor allem auch im Interesse
der gesamten Bevölkerung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
12.29
Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Dr. Hlavac. Ich erteile ihr das Wort.
12.29
Bundesrätin Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Ich kann es kurz machen: Wir werden allen drei Entwürfen zustimmen beziehungsweise keinen Einspruch gegen die Beschlüsse des Nationalrates erheben.
Was die Frage des Grundbuches betrifft, möchte ich Frau Kollegin Giesinger Recht geben; sie hat eine Problematik angesprochen, die tatsächlich erwägenswert wäre. Ansonsten begrüßen wir den Beschluss, da es sich hier um eine Serviceleistung handelt, die zweifellos positiv zu sehen ist. Die Gerichte sind, genauso wie andere staatliche Stellen, als Serviceeinrichtungen gegenüber dem Bürger zu sehen. Ich denke daher, dass das ein positiver Beschluss ist.
Zum ersten Entwurf, dem betreffend Gesellschafts- und Insolvenzrechtsänderungsgesetz , möchte ich anmerken, dass wir auch diesen Entwurf positiv beurteilen, da es vernünftig ist, zu verhindern, dass Sanierungen von Betrieben erschwert werden. Wenn es also einen brauchbaren Sanierungsplan gibt, dann soll es auch Erleichterungen geben. Wir sind ebenfalls dafür.
Im Nationalrat hat es einige Unruhe gegeben, weil der Kreditschutzverband Bedenken gegen einzelne Punkte gehabt hat und dann keine Debatte mehr dazu stattfand. Das finde ich eigentlich bedauerlich. Ich weiß, dass der Herr Bundesminister bereit gewesen wäre, diese Fragen zu behandeln, aber die Vorsitzende des Justizausschusses war dazu nicht bereit. Ich halte das nicht für gescheit. Das ist eine schiefe Optik, und das ist eigentlich nicht notwendig.
Zum dritten Entwurf, dem Komplex Rechtsanwälte, möchte ich sagen, dass es erstens natürlich notwendig ist, die EU-Richtlinie umzusetzen, dass aber auf jeden Fall Maßnahmen gegen die Geldwäscherei begrüßt werden müssen. Es ist ja auch die Finanzierung des internationalen Terrorismus davon betroffen; auch das ist natürlich sehr positiv. Wir dürfen aber neben dieser Terrorismusbekämpfung nicht übersehen, dass eigentlich die Geldwäscherei das ganz große Problem ist, das insbesondere auch in Österreich eine Rolle spielt auf Grund der Versuche vor allem der Ost-Mafia, hier Geld
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