rein zu waschen. Das ist ein Problem, mit dem wir auch international immer wieder konfrontiert werden, weil gegen uns Vorwürfe erhoben werden, dass wir hier nicht streng genug sind. Daher ist es positiv zu sehen, dass auch die Rechtsanwälte und die Notare eine Anzeigepflicht erhalten und dass sie von der Verschwiegenheit in diesem Fall befreit werden.
Wir hatten allerdings im Ausschuss eine, glaube ich, ganz interessante Diskussion über die Frage des Schadensersatzes: Was geschieht, wenn jemand zu Unrecht verdächtigt worden ist, Geldwäscherei zu betreiben und dieses Delikt zu begehen, und dadurch ein Schaden entsteht? – Das kann sehr wohl der Fall sein. Ich erinnere mich im Zusammenhang mit den Banken daran, dass es bereits vorgekommen ist, dass einem Unternehmer fälschlich vorgeworfen worden ist, Geldwäscherei zu betreiben. Das Geschäft ist dann blockiert worden, und es ist ein ziemlich großer Schaden entstanden. Da stellt sich dann schon die Frage des Schadensersatzes. Es wird interessant sein zu sehen, welche Auswirkungen diese Bestimmung hat und ob unter Umständen eine Verfassungswidrigkeit vorliegt, wie auch Herr Professor Böhm mutmaßt.
Ansonsten gibt es, wie gesagt, unsere
volle Zustimmung. In meinem Fall geht es eigentlich fast nicht anders, ich war im
Europäischen Parlament Schattenberichterstatterin für die Geldwäsche gerade in
der Zeit, in der die große Richtlinie gemacht wurde. Jede Maßnahme gegen die
Geldwäscherei ist zu begrüßen, daher findet dies unsere Zustimmung. –
Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
12.34
Vizepräsident Jürgen Weiss: Als Nächstem erteile ich Herrn Bundesrat Dr. Aspöck das Wort.
12.34
Bundesrat Dr. Robert Aspöck (Freiheitliche, Salzburg): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Ich hoffe, dass Kollegin Dr. Hlavac zum Beruf des Anwaltes am Ende meiner Ausführungen einen anderen Zugang hat, als sie ihn jetzt in ihrem Redebeitrag gehabt hat.
Ich darf die Frage des Schadenersatzes vorwegnehmen. Frau Kollegin, diese stellt sich nicht nur, wenn ich heute irrtümlicherweise irgendjemanden verdächtigt habe, wenn ich ihn beim Bundesminister für Inneres oder beim Bundeskriminalamt angezeigt habe und sich dann herausstellt, dass das falsch war. Dann können Sie sich ausrechnen, wie viele Klienten noch in meine Kanzlei kommen werden, um Treuhandgeschäfte abzuwickeln und Gesellschaften zu gründen: keine mehr! – Das aber nur als kleiner Vorspann.
Es ist klar, dass ich mich als einziger Anwalt hier in dieser Runde mit genau diesem Thema zwar möglichst kurz, aber doch ein bisschen beschäftigen möchte. Es ist den Rechtsanwälten und Notaren hier eine meines Erachtens unzumutbare Verpflichtung aufgebürdet worden. Warum und wie, darauf werde ich am Schluss meines Redebeitrags noch zu sprechen kommen.
Zu allen anderen Gesetzen sei eines vorweg gesagt: etwa für die elektronische Urkundensammlung und auch für alles andere noch einmal und zum zweiten Mal, Frau Staatssekretärin, dem Herrn Bundesminister und den Beamten – auch den Anwesenden, aber hier muss es gar nicht ausgerichtet werden – den herzlichen Dank meiner Fraktion! Es handelt sich um durchwegs sehr gute Gesetze.
Nun aber zurück zu der Verpflichtung der Rechtsanwälte und Notare zur Anzeige – unter Anführungszeichen – „verdächtiger“, was immer das sein mag, Geschäfte beim Innenminister beziehungsweise dem Bundeskriminalamt.
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