Bundesrat Stenographisches Protokoll 702. Sitzung / Seite 78

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fälle verbrannt werden. Im Land Niederösterreich, aus dem ich komme, wird ab 2004 nur mehr Müll verbrannt, und zwar Restmüll, so wie in Wien, und nicht der Müll vorher aussortiert, der wirklich gut brennbar ist.

Ein zweiter Punkt, den wir heute ohnehin schon zur Genüge behandelt haben, aber ich muss ihn trotzdem anführen, ist der Verkehr. (Bundesrat Kritzinger: Ich kann mich erinnern, da waren die Grünen ganz gegen das Verbrennen!) – Ja, sind wir noch im­mer! Gegen das Verbrennen von Restmüll sind wir. Und wenn wir keinen Restmüll ver­brennen würden, dann könnten wir auch diese Emissionen eindämmen. Ich möchte den Müll vorher sortieren, bevor ich die Fraktion verbrenne ... (Bundesrat Kritzinger: Um 180 Grad gewendet!) Aber was passiert in Niederösterreich? Nicht das!

Ein zweiter Punkt ist also der Verkehr. Wie vorher erwähnt, gibt es da sehr viele Maß­nahmen, die wir von der EU fordern. Bei uns selber sehe ich diese Maßnahmen in dem Ausmaß nicht. Ich komme künftig auch aus einer Transitgegend, nämlich aus dem Bereich der Spange zwischen A 22 und S 1, zwei Autobahnen mit 70 000 beziehungs­weise 110 000 prognostizierten Fahrzeugen. Also ich kann auch beim Transit künftig umso mehr hier mitreden. Der Generalverkehrsplan sieht leider auch in Niederöster­reich in den nächsten fünf Jahren Investitionen von 5 Milliarden € nur für die Straße vor. Von der Schiene, wie der Herr Minister vorher erwähnt hat, sehe ich im Weinviertel nicht sehr viel. Meines Wissens ist es ja so, dass im Generalverkehrsplan zwar sehr viel für die Schiene drinnen steht, dass das aber nicht ausfinanziert ist und dass in diesen Summen auch die Instandhaltung enthalten ist. Das war jetzt ein bisschen noch zum anderen Thema.

Wir werden dieser Ratifizierung natürlich auch gerne zustimmen, würden uns aber wün­schen, dass in Zukunft solche Verträge ein bisschen schneller ratifiziert werden, denn dann könnten sie auch international vielleicht etwas schneller umgesetzt werden, und dass diese Umsetzung in Österreich auch ernst genommen wird. (Beifall bei den Grünen sowie des Bundesrates Kraml. – Bundesrätin Giesinger: Das wird sie!)

13.42

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vor­liegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

Da der vorliegende Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf er weiters der Zustimmung des Bundesrates gemäß Arti­kel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem vor­liegenden Beschluss die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzei­chen. – Das ist ebenfalls die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, die verfassungs­mäßi­ge Zustimmung zu erteilen, ist somit ebenfalls angenommen.

Weiters bitte ich jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG, den gegen­ständ­lichen Staatsvertrag durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Ein-


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