Der
Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage
am 4. November 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden
Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichte.
Wir gehen
in die Debatte ein.
Zum Wort
gemeldet ist Herr Vizepräsident Weiss. – Bitte.
15.58
Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte – weil heute noch Wichtiges zur Debatte ansteht – zur Änderung des Schifffahrtsgesetzes ganz kurz etwas sagen.
Herr
Vizekanzler Hubert Gorbach, der sich heute hier im Zuge der Regierungsumbildung
vorgestellt hat, besitzt ein Pferd mit dem Namen Benito, und er reitet auch gelegentlich
darauf. Er weiß also, wie man mit Pferden umgeht, und das hat, wie Sie dann am
Schluss feststellen werden, auch in diesem Zusammenhang eine gewisse Bedeutung
gehabt.
Im
Nationalrat hat es Debattenbeiträge gegeben, in denen bedauert wurde, man belasse
es bei der Promille-Grenze von 0,8 und senke sie nicht auf 0,5 ab, was nahe liegend
und auch möglich wäre, wenn es sich beim Bodensee um ein Binnengewässer
handelte. Tatsächlich ist es internationales Gewässer im Gemeinschaftseigentum
der Anrainerstaaten, daher sind Österreich einseitige Maßnahmen verwehrt.
Eine
zweite Wortmeldung in der einschlägigen Nationalratsdiskussion hat mich allerdings
etwas nachdenklicher gestimmt. Ein Kollege hat dort gemeint, er ist zwar für Alkoholkontrollen
auf dem Bodensee, gibt aber zu bedenken, man müsse vorsichtig mit dieser Causa
umgehen, um der Tourismuswirtschaft keinen großen Schaden zuzufügen. (Bundesrätin Bachner: Aha!)
Wenn man nun aus der Praxis weiß, dass es der See-Gendarmerie bisher verwehrt gewesen ist, gegen übermäßigen Alkoholgenuss von Bootsführern einzuschreiten, dieselben Beamten dann aber vielfach unter Lebensgefahr ausrücken müssen, um durch Alkoholisierung fahruntauglich gewordene Bootsführer samt Besatzung zu retten, dann sieht man, wo der Schaden läge, würde man diese Regelung nicht treffen, dass man auch auf dem Bodensee die Einhaltung der Promillegrenze überwachen kann.
Die Änderung, die wir heute beschließen, geht zurück auf eine Änderung der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung, die mit 1. Jänner 2002 in Kraft getreten ist. Wir haben heuer im Sommer gedacht, es wäre eigentlich Zeit, dass man das innerstaatlich umsetzt, und haben uns dann in einer parlamentarischen Anfrage erkundigt, was es nun mit dieser schon längere Zeit in Begutachtung gewesenen Novelle zum Schifffahrtsgesetz auf sich habe. Wir haben die Antwort bekommen, dass man nach In-Kraft-Treten der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung das Problem erkannt habe – es hätte eigentlich schon vorher bekannt gewesen sein müssen, jedenfalls bei der Vorarbeit für den Abschluss dieser internationalen Vereinbarung –, dass man dann nach einem Begutachtungsverfahren für ein Gesetz, das aus einem einzigen Satz besteht, schließlich Ende Juli zur Fertigstellung eines Begutachtungsentwurfes kam und dass daraufhin ein Ministerratsvortrag ausgearbeitet wurde, der im Februar 2003 dem damaligen Verkehrsminister zur Unterschrift vorgelegt werden konnte. Wir haben des Weiteren erfahren, dass sich auf Grund der erfolgten Regierungsneubildung die Vorlage des Entwurfes verzögert habe.
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite