Bundesrat Stenographisches Protokoll 702. Sitzung / Seite 111

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Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vor­lage am 4. November 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zum Wort gemeldet ist Herr Vizepräsident Weiss. – Bitte.

 


15.58

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte – weil heute noch Wich­tiges zur Debatte ansteht – zur Änderung des Schifffahrtsgesetzes ganz kurz etwas sagen.

Herr Vizekanzler Hubert Gorbach, der sich heute hier im Zuge der Regierungs­um­bildung vorgestellt hat, besitzt ein Pferd mit dem Namen Benito, und er reitet auch gelegentlich darauf. Er weiß also, wie man mit Pferden umgeht, und das hat, wie Sie dann am Schluss feststellen werden, auch in diesem Zusammenhang eine gewisse Be­deutung gehabt.

Im Nationalrat hat es Debattenbeiträge gegeben, in denen bedauert wurde, man be­lasse es bei der Promille-Grenze von 0,8 und senke sie nicht auf 0,5 ab, was nahe lie­gend und auch möglich wäre, wenn es sich beim Bodensee um ein Binnengewässer handelte. Tatsächlich ist es internationales Gewässer im Gemeinschaftseigentum der Anrainerstaaten, daher sind Österreich einseitige Maßnahmen verwehrt.

Eine zweite Wortmeldung in der einschlägigen Nationalratsdiskussion hat mich aller­dings etwas nachdenklicher gestimmt. Ein Kollege hat dort gemeint, er ist zwar für Alkoholkontrollen auf dem Bodensee, gibt aber zu bedenken, man müsse vorsichtig mit dieser Causa umgehen, um der Tourismuswirtschaft keinen großen Schaden zuzu­fügen. (Bundesrätin Bachner: Aha!)

Wenn man nun aus der Praxis weiß, dass es der See-Gendarmerie bisher verwehrt ge­wesen ist, gegen übermäßigen Alkoholgenuss von Bootsführern einzuschreiten, die­sel­ben Beamten dann aber vielfach unter Lebensgefahr ausrücken müssen, um durch Alkoholisierung fahruntauglich gewordene Bootsführer samt Besatzung zu retten, dann sieht man, wo der Schaden läge, würde man diese Regelung nicht treffen, dass man auch auf dem Bodensee die Einhaltung der Promillegrenze überwachen kann.

Die Änderung, die wir heute beschließen, geht zurück auf eine Änderung der Bo­densee-Schifffahrts-Ordnung, die mit 1. Jänner 2002 in Kraft getreten ist. Wir haben heuer im Sommer gedacht, es wäre eigentlich Zeit, dass man das innerstaatlich um­setzt, und haben uns dann in einer parlamentarischen Anfrage erkundigt, was es nun mit dieser schon längere Zeit in Begutachtung gewesenen Novelle zum Schiff­fahrts­gesetz auf sich habe. Wir haben die Antwort bekommen, dass man nach In-Kraft-Tre­ten der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung das Problem erkannt habe – es hätte eigentlich schon vorher bekannt gewesen sein müssen, jedenfalls bei der Vorarbeit für den Ab­schluss dieser internationalen Vereinbarung –, dass man dann nach einem Begut­ach­tungs­verfahren für ein Gesetz, das aus einem einzigen Satz besteht, schließlich Ende Juli zur Fertigstellung eines Begutachtungsentwurfes kam und dass daraufhin ein Minis­terratsvortrag ausgearbeitet wurde, der im Februar 2003 dem damaligen Ver­kehrsminister zur Unterschrift vorgelegt werden konnte. Wir haben des Weiteren erfah­ren, dass sich auf Grund der erfolgten Regierungsneubildung die Vorlage des Ent­wurfes verzögert habe.

 


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