den Berufsfernfahrern üblich ist, zu 0,1 –, das wird der weitere Weg zeigen. (Bundesrat Dr. Aspöck: Da muss man aber die Drogen dann einbeziehen!) Aber seien wir froh, dass wir einmal diesen ersten Schritt getan haben.
Das Zweite, was wir jetzt vorliegen haben – es sind hier ja mehrere Punkte zu behandeln –, ist das COTIF-Abkommen. Dazu hätte ich doch einige Fragen an den Herrn Staatssekretär. Ich finde, es ist gut, dass eine Harmonisierung, eine Vereinheitlichung im Bereich des Eisenbahnrechtes kommt, vor allem eine technische Harmonisierung, aber bei dieser Gelegenheit – wir haben heute im Zuge der Regierungsumbildung schon öfters das Thema ÖBB auf der Tagesordnung gehabt –, wo wir jetzt wieder bei der Eisenbahn und beim Eisenbahnrecht angelangt sind, würde mich schon einiges sehr interessieren, denn das hat sehr wohl auch eine Bedeutung für die Länder.
Herr Staatssekretär! Sie und Herr Minister Gorbach haben eine große Reform, sprich Regionalisierung, der ÖBB angekündigt. Man kann das natürlich auch umgekehrt lesen, nämlich so, dass man sagt: Die attraktiven Teile werden verkauft oder filetiert, und die ökonomisch unattraktiven Teile werden verländert – werden föderalisiert, Herr Kollege Weiss. Man gibt das, was bei den ÖBB defizitär ist, an die Länder ab, ohne aber die Länder mit Geld auszustatten, was dann nach sich zieht, dass genau dieser Teil des öffentlichen Verkehrs, sprich Nebenbahnen und Personennahverkehr, irgendwann reduziert, reduziert und reduziert wird. Die Frage, die sich der Länderkammer da stellt, ist: Man kann regionalisieren, man kann auch die ÖBB regionalisieren, aber wie ist das jetzt mit den Finanzen gedacht, und wie wird sichergestellt, dass der Personennahverkehr, dass das gesamte Netz der Nebenbahnen nach wie vor im vollen Umfang aufrecht bleibt?
Beim Straßenbau wurde den Ländern sehr wohl ein kleines Budget – ein großes Budget, muss man eigentlich sagen – mit auf die Reise gegeben. Bei den ÖBB denkt man derzeit nicht daran. Diesbezüglich wären ein paar Antworten Ihrerseits für mich von Interesse.
Im Übrigen stimmen die Grünen dem COTIF-Abkommen natürlich zu.
Ich halte hier zwar eine Pro-Rede, aber ich nenne Ihnen jetzt einen Punkt, dem wir keinesfalls zustimmen werden: Das ist das Seilbahngesetz. Es ist zwar anzuerkennen, dass man es mit diesen spezifischen gesetzlichen Bestimmungen zum Seilbahnwesen unter dem Eindruck der verheerenden, uns allen noch immer gegenwärtigen Katastrophe von Kaprun erstmals unternommen hat, neue rechtliche Bestimmungen zu schaffen. Man hat einerseits die Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen präzisiert, aber gleichzeitig die Frage der Sicherheit auch dereguliert und eine ganze Reihe neuer Schnittstellen eingeführt, die keinesfalls zu jener Seilbahnsicherheit führen, die wir uns da eigentlich erwarten.
Das Nächste ist, dass wir dazu eine Behörde brauchen. Das ist die so genannte Seilbahnbehörde im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie. Nur krankt diese Behörde – und daran hat das Unglück von Kaprun bis heute nichts verändert – nach wie vor an Personalknappheit.
Insgesamt ist es ja eine spannende Frage, warum man Seilbahnen mit Eisenbahn verbindet und warum man die Frage der Seilbahnen gleichzeitig mit jener der Eisenbahn regelt. Wir haben gerade bei ... (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Aspöck.) Es betrifft das Verkehrswesen, ja, aber das eine ist ein öffentliches Verkehrswesen, und das andere ist ein Verkehrswesen der Freizeitindustrie, die nicht unbedingt den gemeinnützigen Leitlinien unterworfen ist. Da wäre es, glaube ich, einfach ehrlicher gewesen, zu sagen: Wir machen die Seilbahnen, und wir machen die Eisenbahn, es ist etwas anderes!
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