Bundesrat Stenographisches Protokoll 702. Sitzung / Seite 115

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Aber das Interessante ist die Frage, warum man es zusammenzieht. Da glaube ich, Herr Kollege Vizepräsident Weiss, dass Ihnen das sicherlich auch nicht gefällt, denn durch die Eisenbahngesetzgebung ist es wesentlich leichter, Anrainerrechte zu mini­mieren beziehungsweise Nachbarn und Anrainer gänzlich in eine rechtlose Stellung zu versetzen. Zum Beispiel hat man den § 42, der hier beim Seilbahngesetz zur An­wendung kommt, eigentlich nur für militärische Anlagen zur Verfügung: Ich schalte über den § 42 Anrainer- und Nachbarschaftsrechte aus, und das geht nur für mili­tärische Anlagen. Wir verwenden das jetzt beim Seilbahngesetz, und – jetzt kommt die große Klammer – da geht es nicht nur um Seilbahnen, meine Damen und Herren, son­dern es geht auch um Schlepplifte! Auch bei den Schleppliften werden dadurch die Nachbarn und die Anrainer in einer Art rechtlosem Zustand belassen.

Da wären ganz andere Dinge gewesen, die wir uns in einem Seilbahngesetz ge­wünscht hätten: dass es eine Parteienstellung gibt, eine Nachbarschaftsstellung, aber dass natürlich auch alle Aspekte der Umweltpolitik und insbesondere des UVP-Ge­set­zes zum Zuge kommen. Sie werden heute, nehme ich an, mit Mehrheit ein Seil­bahn­gesetz beschließen, in dem die Umweltverträglichkeit nur noch bei der Errichtung von Neuanlagen auf Gletschern relevant ist. In allen anderen Fragen wird das UVP-Gesetz ausgeklammert, es findet keine Umweltverträglichkeitsprüfung statt.

Das Nächste, was zu regeln bei einem Seilbahngesetz natürlich wichtig wäre, ist die Gefahrenzonenverordnung im Bereich der Raumordnung. Auch das findet in diesem Gesetz keinen Eingang, und auch die spezifischen rechtlichen Möglichkeiten, die sich daraus ergeben, werden durch diese Sonderregelung – Seilbahn ist gleich Eisenbahn, die eine fährt auf den Schienen, die andere hängt am Seil – ausgeschaltet. Das ist eine schlechte Regelung, meine Damen und Herren!

Da wir hier vorhin eine Hohe Weihestunde hatten, was die Alpenkonvention betrifft, und wir alle uns zum Alpenschutz bekannt haben: Seilbahnen sind bekanntlich nicht unbedingt in der Ebene zu finden, sondern gerade in den Alpen. Hier wäre es natürlich richtig und wichtig gewesen, sowohl das Verkehrs-Protokoll, das Tourismus-Protokoll, als auch das Bodenschutz-Protokoll der Alpenschutzkonvention, die wir hier vor 20 Minuten abgefeiert haben, zu implementieren und zu berücksichtigen. Das ist nicht geschehen! Deshalb werden wir Grünen diesem neuen Gesetz im Bereich der Seil­bahnen nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)

16.18

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Herr Staatssekretär Mag. Kukacka, bitte.

 


16.18

Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ganz kurz zum letzten Redner: Zum einen möchte ich darauf hinweisen – ohne jetzt eine ÖBB-Debatte vom Zaun brechen zu wollen –, dass selbstverständlich dafür gesorgt wird, auch durch diese ÖBB-Reform, dass in Zukunft die Nebenbahnen voll aufrechterhalten bleiben und dass der Personennah- und -fernverkehr noch besser funktioniert, als das jetzt der Fall ist. Es besteht also überhaupt keine Gefahr, dass durch diese Reform etwa die Nebenbahnen ausgehungert werden würden.

Ganz im Gegenteil: Der Bund hat sich auch für die nächsten Jahre wieder bereit er­klärt, speziell zur Aufrechterhaltung des gemeinwirtschaftlichen Auftrages der Bahn – nämlich insbesondere für den Nahverkehr, und hier im Speziellen für Sozialtarife im Nahverkehr, für den Schülerverkehr, für den Pendlerverkehr – 600 Millionen € im Jahr


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