Bundesrat Stenographisches Protokoll 702. Sitzung / Seite 116

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zur Verfügung zu stellen, die der Bahn ausschließlich für diese Zwecke zur Verfügung ge­stellt werden, damit sie in der Lage ist, insbesondere im Pendler- und Nahverkehr ihren Fahrplan aufrechtzuerhalten, und damit sie in der Lage ist, auch in Zukunft ent­sprechende Sozial- und Pendlertarife anzubieten und überdies dafür zu sorgen, dass die Schüler wie bisher kostenlos fahren können.

Das ist ein wichtiger gemeinwirtschaftlicher Auftrag der Bahn, dazu bekennt sich selbst­verständlich diese Bundesregierung, und das wird auch in Zukunft aufrecht­erhalten.

Es steht kein Wort in diesem Gesetzentwurf davon, dass Bahnen, und zwar auch Nebenbahnen, abgegeben werden sollen. Es steht nichts darüber, dass der Verkehr regionalisiert werden soll und Nebenbahnen etwa an Regionen, an Verkehrsverbünde oder an Private abgegeben werden können.

Das heißt aber nicht, dass es nicht zu einem späteren Zeitpunkt einmal auch zu einer solchen Diskussion kommen kann und soll, weil, wie wir alle wissen, Nahverkehr und Nebenbahnen dann erfolgreich sind, wenn sie im regionalen Verbund geführt werden, wenn also nicht zentral entschieden wird, wann und wie sie geführt werden sollen, son­dern wenn in der Region die Entscheidung darüber getroffen wird, wie sie betrieben werden, in welcher Organisationsform sie betrieben werden und wer die finanziellen Mittel dafür bereitstellen soll.

Erfolgreiche Nebenbahnen sind eben auch – und das wissen wir aus allen Untersu­chun­gen in Europa – dezentralisierte Bahnen. Weil immer, und zwar vor allem von den Grünen, das Beispiel der Schweiz und der dortigen Eisenbahnstruktur gebracht wird, darf ich Ihnen sagen: Die SBB betreibt Schienenverkehr praktisch nur auf den Haupt­verkehrsstrecken, während es sonst in der Schweiz überall sehr gute, sehr erfolg­reiche, sehr effiziente Regionalbahnen gibt, und zwar zum Teil auch auf privater Basis, die jedoch nicht zentral geführt werden, die auch nicht von der SBB geführt werden, sondern von den Regionalbahnen. Sie sind erfolgreich und können ein Vorbild für Österreich sein. Das möchte ich in diesem Zusammenhang gesagt haben.

Erfolgreiche Bahnen hängen nicht davon ab, dass sie einen zentralen Eigentümer haben, der bundesweit agiert oder gar ausschließlich im Staatsbesitz ist, sondern der Erfolg regionaler Bahnen hängt davon ab, ob diese Bahn in der Lage ist, unabhängig von ihrer Eigentümerstruktur die regionalen und dezentralen Bedürfnisse der dort woh­nenden Bevölkerung zu befriedigen. Das muss auch in Zukunft der Maßstab für eine Bahnreform im regionalen Bereich sein!

Zum Thema Seilbahnen darf ich sagen: Ich bedauere, dass sie diesem Gesetz nicht zu­stimmen können. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die Befürchtungen, von denen sie hier gesprochen haben, unserer Meinung nach völlig grundlos sind. Das ist ein sehr gutes Gesetz, das alle Richtlinien der modernen Seilbahnführung entspre­chend berücksichtigt, das auch eine Umsetzung der Seilbahnrichtlinie der Euro­päischen Union darstellt. Dabei geht man natürlich davon aus, dass Seilbahnen, wie das auch in der Bundesverfassung festgelegt ist, im Kompetenzbestand Eisenbahn­wesen liegen, weil das historisch so entstanden ist, was auch nach wie vor seine Be­rechtigung hat, und wir müssen natürlich auch vom entsprechenden Kompetenz­tat­bestand der Verfassung ausgehen.

Es ist unrichtig, dass mit diesem Gesetz nicht die modernsten Sicherheitsrichtlinien, die es überhaupt gibt, berücksichtigt worden wären. Es kommt im Wesentlichen zur Ein­führung von regelmäßigen Sicherheitsanalysen, von Sicherheitsberichten durch unab­hän­gige Fachleute, diese sind zwingend in allen Bereichen durchzuführen. Es kommt zu periodischen Überprüfungen auch hinsichtlich des Brandschutzes. Wir führen mit


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