diesem Gesetz auch eine Art Führerschein für Betriebsleiter mit einer umfassenden verbesserten Ausbildung und mit einem Betriebsleiterpatent neu ein.
Vor allem ist nicht richtig, wie Sie es sagen, dass in diesem Gesetz der Natur- und Umweltschutzgedanke nicht ausreichend berücksichtigt würde, denn bereits im Rahmen eines eigenen UVP-Verfahrens oder durch Prüfung dieser Belange wird ja im Konzessionsverfahren darauf Rücksicht genommen, ob Natur- und Umweltschutz entsprechend berücksichtigt sind. Es müssen auch immer entsprechende Experten des Naturschutzes in das Genehmigungsverfahren mit eingebunden werden.
Meine Damen und Herren! Weil Sie sagen, dass in diesem Gesetz die Alpenschutzkonvention nicht berücksichtigt würde, muss ich Sie schon darauf hinweisen, dass natürlich diese Angelegenheit in erster Linie Sache der Länder ist. Die Belange der Alpenschutzkonvention haben die Länder im Rahmen ihrer Naturschutzgenehmigungen entsprechend zu erledigen, miteinzubinden, und wir fordern auch die Länder auf, diese Alpenschutzkonvention im Rahmen ihrer Naturschutzgesetzgebung entsprechend zu berücksichtigen.
Noch einmal: Ich stelle ausdrücklich fest,
dass in diesem Gesetz gerade die Naturschutzbelange voll mit eingebunden sind.
Ich bin der Meinung, dass dieses Gesetz ein modernes Gesetz ist, ein Gesetz,
das alle Sicherheitsrichtlinien entsprechend berücksichtigt und das auch auf
den Naturschutzgedanken, wie es notwendig ist, entsprechend umfassend Wert
legt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
16.26
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich frage: Wünscht dazu noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.
Es liegen also wirklich keine Wortmeldungen mehr vor, und die Debatte ist daher geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates, und diese Abstimmung erfolgt getrennt.
Wir kommen zuerst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Oktober 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schifffahrtsgesetz geändert wird.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und
Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des
Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist
dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben,
ist somit angenommen.
Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Oktober 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Seilbahnen erlassen wird (Seilbahngesetz 2003 – SeilbG) und mit dem das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und
Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des
Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist
dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben,
ist somit angenommen.
Wir kommen schließlich zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Oktober 2003 betreffend das Protokoll vom 3. Juni 1999 betreffend die Änderung
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